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Stadtwerke warnen vor Betrügern

Kunden der Stadtwerke Speyer wurden in den letzten Tagen von Energiehändlern an der Haustür angesprochen. Diese gaben sich zum Teil als Kooperationspartner der SWS aus und wollten neue Energieverträge abschließen. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass sie keine Stromverträge über Haustürgeschäfte vertreiben.

In den bekannten Fällen können die Kunden leider kein Gebrauch vom 14-tägigen Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften machen, da sie keine Vertragsabschrift erhielten.

Bei allen Themen rund um die Lieferung von Energie sind die Stadtwerke der richtige Ansprechpartner unter Telefon 06232/625-1110. Auch Aufkleber gegen Haustürgeschäfte sind bei den Stadtwerken erhältlich.

Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen

Neuregelung gilt rückwirkend ab 19. Januar 2013 auch für bestehende Führerscheine

Stuttgart/Berlin- Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht vorgenommen, die für Betroffene weitreichende Folgen haben können. Im Wesentlichen geht es um folgende Neuerungen:

Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E (Klein-Lkw) werden auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Auch wenn im dortigen Führerschein noch eine Befristung auf die Vollendung des 50. Lebensjahres eingetragen ist, verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit kraft Gesetzes nach fünf Jahren ab Erteilung. Die InhaberInnen solcher Führerscheine sind aufgefordert, ihre Führerscheine umzutauschen, um die Eintragungen an die neue Rechtslage anzupassen. Für Fahrerlaubnisse, die zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen. Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnissen (Klasse 3 alt), die bis 31. Dezember 1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus), auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Darunter fallen auch Kleinbusse, Bürgerbusse und Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind dagegen insbesondere Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz, gepanzerte Limousinen und Wohnmobile. Betroffen von der Neuregelung sind rückwirkend alle ab 19. Januar 2013 neu erteilten Fahrerlaubnisse. Dagegen genießen alle Fahrerlaubnisse der Klasse C 1, die bis 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, Besitzstand. Für sie ändert sich also nichts. Bislang durften mit der Klasse C1, C1E, C und CE Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg auch dann geführt werden, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Künftig ist aufgrund der EU-Vorgaben hierfür die Klasse D1 (Klein-Bus) erforderlich.

Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen ist als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert.

Mit Rückfragen können sich betroffene Fahrerlaubnisinhaber/Innen an die für den Wohnort zuständige Führerscheinstelle beim Stadt- oder Landkreis wenden.

Die Änderungen im Einzelnen sind in der Übersicht dargestellt.

Text: Ministerium Verkehr Baden-Württemberg; Foto: BMVI

02.01.2017


Was Karnevalskostüme verraten

Diplom-Psychologe Rolf Schmiel über die fünfte Jahreszeit

Essen- Nun tanzen sie wieder und feiern sich selbst – Jecken, Narren, oder wie immer man sie nennen will. Dabei haben sie meist eines gemeinsam: Sie sind verkleidet. Der Griff in die Kostümkiste kann aber genau das Gegenteil dessen bewirken, was der Träger beabsichtigt. „Statt das wahre Ich zu verbergen, tritt die Persönlichkeit meist offen zu Tage“, ist Diplom-Psychologe Rolf Schmiel überzeugt. Für ein Kölner Unternehmen analysierte er im Rahmen einer internen Studie das Kommunikationsverhalten von 83 Karnevalisten. Lesen Sie hier die Rückschlüsse, die Rolf Schmiel aus Antworten und Persönlichkeitsprofilen der Befragten gezogen hat. Und welchen Rat er jenen gibt, die mit den Jecken in engeren Kontakt treten wollen …

Der Cowboy

Frei, unabhängig, männlich und mutig, so das Image des amerikanischen Kuhhirten. Wer sich an den tollen Tagen den Colt umschnallt und den breitkrempigen Hut aufsetzt, hat ansonsten nicht viel zu melden. Berufliche und private Unterdrückung sind an der Tagesordnung. Und auch sexuell läuft wenig. In der Verkleidung des Cowboys kann das Opfer zum Täter werden, wenngleich auch nur sinnbildlich.

Mein Rat an die Frauen: Glauben Sie von dem, was Ihnen der Karnevalscowboy erzählt, nur die Hälfte. Fallen Sie auf keinen Fall auf sein Macho-Gehabe rein und nehmen Sie ihn stattdessen liebevoll in den Arm. Geben Sie ihm das Gefühl, dass Sie den weichen Kern mehr schätzen als die angeblich raue Schale.

Der Scheich

Kaum ein Kostümball ohne Kaftan-Träger. Unter der weißen Robe verbirgt sich oft ein knausriger Typ, dem Geld so ziemlich alles bedeutet. Nur hat er nicht genug davon. Schon die Verkleidung verrät die Krämerseele: Küchenhandtuch, Bettlaken, schwarze Kordel und Sonnenbrille. Das findet sich alles kostenlos im heimischen Hausstand. Der Sparkurs ist ihm schon in die Wiege gelegt worden, er hing lange an Mutters Schürze und wird zu Hause auch emotional kurz gehalten.

Mein Rat an die Frauen: Geben Sie dem Kaftan-Träger das Gefühl, dass er zur High-Society gehört, dass er Sie beeindruckt und Sie sich in seinem Glanz sonnen wollen. Dann tut er alles für Sie – sofern es nicht zu teuer wird.

Die Prinzessin

In jeder Frau steckt eine Prinzessin mit immer währender Schönheit, mit Reichtum und Macht, für die sich Männer verzehren und ihr Leben riskieren. Zumindest erwecken Karnevalsprinzessinnen gerne diesen Eindruck. Außerhalb der fünften Jahreszeit sieht es aber meist ausgesprochen trostlos aus: Der Partner macht zu Hause keinen Finger krumm, Anerkennung ist für ihn ein Fremdwort, es hapert an Allem, ganz besonders an Schuhen, Handtaschen und Schmuck.

Mein Rat an die Männer: Karnevalsprinzessinnen gehören mit zu den beliebtesten Zielen maskuliner Bagger-Attacken, da sie für jedes noch so kleine Kompliment ausgesprochen empfänglich sind. Wer hier längerfristig landen will, muss sich von der Konkurrenz abheben. Vielleicht damit: „Kannst du mir kurz dein Handy leihen? Ich hab meiner Mutter versprochen, dass ich sie anrufe, wenn ich die Frau meiner Träume treffe.“

Das Kätzchen

Katzen sind intelligent, stolz und unabhängig, sie können sich einschmeicheln aber auch ihre Krallen zeigen. Kein Wunder also, dass es Karneval vor zweibeinigen Katzen nur so wimmelt. Aber die signalisierte Souveränität ist nur vorgetäuscht, sind die tollen Tage vorbei, wird aus dem sexy Kätzchen schnell wieder die graue Maus, die kaum einer zur Kenntnis nimmt.

Mein Rat an die Männer: Geben Sie dem Kätzchen das, was es braucht: Zärtlichkeit ohne aufdringliche Nähe und Respekt ohne Unterwürfigkeit. Vorsicht ist hier angebracht, sonst zieht man schnell den Kürzeren. Auf keinen Fall den starken Max raushängen lassen, sondern ganz behutsam vorgehen. So, wie man es auch bei echten Katzen macht.

Der Clown

Eines der tragischsten Kostüme im Karneval. Denn der Clown ist nicht nur geschlechtslos, er vermag auch wie keine andere Verkleidung den Träger optisch zu verfremden. Den dem ist eher zum Weinen zumute, statt zum Lachen, er fühlt sich zudem weder als Mann noch als Frau akzeptiert. Weil im Alltag selten Anlass für gute Laune besteht, wird diese nun vorgespielt – was bei den Umstehenden aber nur selten richtige Heiterkeit auslöst.

Mein Rat: Behandeln Sie Clowns behutsam, nehmen Sie seine/ihre Scherze ernst. Lachen Sie, ohne sich über ihn/sie lustig zu machen. Hat sich die depressive Grundstimmung erst einmal gelöst, kann man mit Clowns richtig Spaß haben.

Über Rolf Schmiel

Seit 1999 ist Rolf Schmiel als selbstständiger Diplom-Psychologe, Unternehmensberater und Buchautor tätig.

Zu den Unternehmen, die mit ihm zusammenarbeiten, gehören u.a. Audi, Coca Cola, DHL, Lufthansa, Siemens, Vodafone, Würth und Xerox. Rolf Schmiels Veröffentlichungen in renommierten Verlagen wie Campus und Gabal unterstreichen seine psychologische Fachkompetenz.

Außerdem ist er als TV- und Radio-Psychologe regelmäßig in den Medien zu erleben, u.a. in ARD, WDR und ZDF. Seine Radio-Kolumne „Psycho-Check“ auf Radio21 hören wöchentlich über eine Million Menschen. Der 42-Jährige lebt mit seiner Familie im Ruhrgebiet.

08.02.2016


Verbraucherschutz gestärkt

Birgit Collin-Langen mit Team nach den Abstimmungen zur EU-Pauschalreise-Richtlinie im IMCO Birgit Collin-Langen mit Team nach den Abstimmungen zur EU-Pauschalreise-Richtlinie im IMCO

Neue EU-Pauschalreise-Richtlinie im Ausschuss abgestimmt

Brüssel- Der verhandelte Kompromiss zwischen EU-Parlament und Rat der EU zur Überarbeitung der Pauschalreise-Richtlinie wurde heute im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) angenommen. "Damit wurde eine weitere Hürde auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Tourismusbranche genommen", so die EVP/CDU-Berichterstatterin Birgit Collin-Langen im Europäischen Parlament. Der Kompromisstext muss jetzt nur noch vom Plenum angenommen werden. Dies wird voraussichtlich im Oktober erfolgen.

Ziel der Überarbeitung der Richtlinie war die Anpassung der Vorschriften von 1990 an den veränderten Reisemarkt und die Aufnahme der zunehmenden und sehr vielfältigen Online-Reiseangebote in den Anwendungsbereich. "Wir konnten die Rechte der Reisenden in Europa deutlich stärken. Diese werden zukünftig umfassender und besser über ihre Rechte aufgeklärt", so Collin-Langen.

Neue Buchungsmodelle, wie die Zusammenstellung einzelner Elemente der Reise nach den Wünschen des Reisenden, und Online-Reisebuchungen wurden neu mit in die Richtlinie aufgenommen.

Für Buchungen im Internet, bei denen der Name des Reisenden, seine E-Mailadresse und die Zahlungsmodalitäten übertragen werden, gilt das volle Schutzniveau der Pauschalreise. "Bei diesen sogenannten click-throughs, bei denen persönliche Daten weitergereicht werden, liegt eine so enge Verknüpfung zwischen der ersten und zweiten Buchung vor, dass das Schutzniveau einer Pauschalreise greifen muss", erklärt die Berichterstatterin im Anschluss an die Abstimmungen.

Falls ein Reisender, nachdem er eine Reiseleistung auf einer Website gebucht hat, durch einen gezielten Link oder durch eine erhaltene Email aufgefordert wird, eine weitere Reiseleistung zu buchen, bieten die neuen Regelungen jetzt auch Schutz - vorausgesetzt, dass diese Buchung innerhalb von 24h erfolgt. Der Schutz bezieht sich in solchen Fällen auf die Insolvenzabsicherung der an den ersten Anbieter geleisteten Zahlungen. Diese Reisekombinationen werden als "verbundene Reisearrangements" bezeichnet.

Reisende werden zukünftig standardisierte Informationen über die entscheidenden Rechte erhalten, die sie dank der Richtlinie genießen. "Reisende werden klar und deutlich darüber informiert, zu welchen Bedingungen  sie die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen können oder über das ihnen zustehende Rücktrittsrecht, wenn ein wesentlicher Bestandteil der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt wird", sagt Collin-Langen.

Wenn Reisende verschiedene Websiten nutzen, um ein verbundenes Reisearrangement zu buchen, werden sie vor der Buchung der zweiten Reiseleistung darüber informiert, dass jeder Leistungsanbieter allein für die Erbringung seiner eigenen Leistungen haftbar ist.

Falls ein Reiseveranstalter der Pauschalreise nach Abschluss des Vertrages den Preis um mehr als acht Prozent erhöhen möchte, hat der Reisende jetzt europaweit das Recht kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt auch im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Ankunftsort. Wenn der Reiseveranstalter im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen nicht in der Lage ist, den Pauschalreisenden zurückzubefördern, dann übernimmt dieser aber jetzt die Kosten für den verlängerten Aufenthalt von bis zu drei Übernachtungen. "Wir alle erinnern uns an die Aschewolke im Jahr 2010 - deshalb war eine solche Regelung zum Schutz des Pauschalreisenden wichtig", so die Berichterstatterin.

Nach der Verabschiedung der Pauschalreise-Richtlinie im Plenum und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die EU-Richtlinie spätestens in nationales Recht umzusetzen.

Text und Foto: Birgit Collin-Langen MdEP

04.06.2015


Ein Stück Natur für Balkon und Terrasse

Abwechslungsreiche Bepflanzung leistet wertvollen Beitrag zum Umweltschutz

von Jana Volk

Bunt, fröhlich und duftend präsentiert sich der Frühling. Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen zieht es auch die Hobbygärtner nach draußen, die es kaum mehr erwarten können, sich endlich wieder ihrer Lieblingsbeschäftigung zu widmen.

Laut Auskunft der Deutschen Gartenbaugesellschaft (DGG) verbringen 20 Millionen Menschen hierzulande ihre Freizeit mit der Pflege eines eigenen Gartens. Auch wem nur ein Balkon oder eine Terrasse zu Verfügung steht, braucht auf den Traum von seiner persönlichen Wohlfühl-Oase nicht zu verzichten.

„Die Beschäftigung mit Blumen und Pflanzen macht einfach Spaß und ist ein Ganzjahres-Hobby, das sich selbst auf kleinstem Raum verwirklichen lässt“, erklärt Sandra von Rekowksi von der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft in Berlin die Renaissance, die derzeit das Gärtnern wieder erlebt. „Die Vielfalt der Pflanzen, das Hegen und Pflegen, sie vom kleinen Setzling zu einer kräftigen Pflanze heranwachsen zu sehen, dient als beruhigender Ausgleich zu unserem hektischen Alltagsleben und ist auch ein sozialer Aspekt, der bei immer mehr Menschen Anklang findet.“

Den zeitigen Start in die Frühjahrssaison machen Stiefmütterchen, Primeln, Vergissmeinnicht und die Edelgänseblümchen Bellis. Traubenhyazinten, kleine Narzissen und Mini-Tulpen bilden eine reizvolle Ergänzung dazu. Mit ihren verschiedenen Formen und strahlenden Farben lassen sie manchen trüben Frühlingstag einfach vergessen. Wenn allerdings starke Nachtfröste drohen, sollte man die Pflanzen entweder abdecken oder gleich ganz ins Haus holen.

Nach den Eisheiligen haben Blumenfreunde dann die Qual der Wahl: Ob Fuchsien, Topfmargariten, die allseits beliebten Geranien, hängend, stehend oder mit Zitronenduft, Wandelröschen oder Enzianbäumchen. Wer es etwas ausgefallener liebt, wählt vielleicht Exoten. Selbst Mini-Teiche auf dem Balkon sind heute keine Seltenheit mehr.

Die Bandbreite der dafür angebotenen Pflanzen ist einfach riesig. Umso wichtiger ist allerdings: Das gesunde Gedeihen hängt zum großen Teil auch vom jeweiligen Standort ab. Sonnenanbeter wollen nun einmal nicht den ganzen Tag im Schatten vor sich hin vegetieren und umgekehrt. Vor dem Kauf sollte man sich deshalb gründlich informieren.

Beim Thema Gestaltung heißt es: Erlaubt ist was gefällt, aber farbenfroh, vielfältig und heimisch ist Trumpf. Und das aus gutem Grund: „Viele der bunten Pflanzen locken vermehrt Insekten an und dienen ihnen als lebenswichtige Nahrungsquelle. Wie wichtig diese kleinen Tierchen für die Pflanzenvermehrung sind, allen voran die Honigbienen, die den größten Teil aller Nutz- und Wildpflanzen bestäuben und damit für unser Ökosystem unentbehrlich sind, wird leider viel zu oft vergessen“, bedauert Sandra von Rekowksi diesen Umstand.

Wer seinen Speiseplan um selber gezogene Cocktailtomaten, Paprika, Zucchini, Pflücksalat oder Radieschen ergänzen möchte, liegt voll im Trend der Zeit. Unter dem Schlagwort „Urban Gardening“ findet der eigene Anbau von Kräutern und Gemüse in immer mehr Städten Liebhaber.

Mit ihren kleineren Früchten sind Gemüsepflanzen für den Minigarten außerdem schnell erntereif. In ausreichend großen Gefäßen lassen sie sich mit relativ geringem Pflegeaufwand problemlos heranziehen. Für Pflücksalat reicht bereits eine Pflanzschale mit einem Durchmesser von etwa 15 cm. Nach drei Wochen kann man die ersten Blätter -  immer von unten her - ernten. Radieschen in einem Blumenkasten ausgesät, sind nach 6 Wochen bereit zum Verzehr. Regelmäßiges Gießen  - am besten mit Regenwasser -  und Düngen sind trotz aller Pflegeleichtigkeit aber Pflicht.

Doch vor dem Kauf geht hier ausnahmsweise Studieren über das voreilige Probieren: Wer die Pflanzen selbst vorziehen möchte, sollte die im Handel angebotenen Samentütchen hinsichtlich ihrer Beschreibung genau lesen. Die Bezeichnung  „besonders gut für Terrasse oder Balkon geeignet“, erspart Fehlkäufe. Als Faustregel gilt: Pflanzen über 1 m Wuchshöhe sind für Balkone schon durch ihre Windanfälligkeit eher ungeeignet.  

Beim Thema Kräuter gerät Sandra von Rekowski geradezu ins Schwärmen: „Thymian, Lavendel, Rosmarin oder Schnittlauch sind genügsam und brauchen wenig Platz, vermitteln ein mediterranes Feeling und duften einfach unglaublich gut. Gleichzeitig sind diese Pflanzen für Anfänger sehr unkompliziert und gehören in der heimischen Küche einfach dazu.“

Kräuter wollen aber regelmäßig geerntet werden. „Gerade beim Schnittlauch läuft man sonst Gefahr, dass der Geschmack abnimmt und die Pflanze schwächelt. Dabei ist gerade Schnittlauch im Nachwachsen beinahe unermüdlich.“

Auch Pfefferminze empfiehlt die Geschäftsführerin der DGG. In Töpfe oder Kästen ausgesät, können die ersten Blätter schon nach drei Wochen gepflückt werden. Für einen kleinen Teevorrat genügt es, die Blätter drei bis vier Tage an einem windgeschützten Ort zu trocknen und danach in einer gut schließenden Dose aufzubewahren. 

Genauso wichtig wie die sorgfältige Auswahl der Pflanzen sind die richtigen Pflanzgefäße. Originelle Behältnisse sind oft auf Flohmärkten oder Tauschbörsen, bei denen zusätzlich noch Gartenutensilien angeboten werden, günstig zu erwerben. „Aber bitte nicht direkt in die Übertöpfe setzen“, mahnt die Expertin an, da sonst die Wurzeln direkt im Wasser stehen und Schaden nehmen.“

Ob die Töpfe aus Ton oder Plastik bestehen, ist Geschmackssache, kommt aber durchaus auch auf die Pflanzen selbst an. So fühlen sich die wärmeliebenden Kräuter in Tontöpfen sehr wohl, während Gemüsepflanzen durch ihren hohen Wasserbedarf besser mit Plastiktöpfen zurechtkommen.

Vom Kauf von zu billiger Pflanzenerde sollte man besser die Finger lassen, rät Sandra von Rekowksi, da diese oft Rückstände aller Art enthalte. Hochwertige Blumenerde komme der Gesundheit der Pflanzen und damit letztendlich dem Verbraucher entgegen. Wer seine Erde mit wertvollem Kompost mischen möchte, kann sich bei den städtischen Kompostieranlagen informieren. Oft ist es möglich, kleine Teilmengen dort günstig zu erwerben.

Für Einsteiger und Fortgeschrittene gleichermaßen gibt es zum Schluss noch einen Extra-Tipp für die Blumenwiese auf dem Balkon: „Einfach eine niedrig bleibende Wildblumenmischung  aussäen.“ Pflegeleicht und kunterbunt, wächst diese abwechslungsreiche Blumenpracht bis in den Herbst hinein. Einem angenehmen Aufenthalt auf Balkonien steht somit nichts mehr im Wege - und Hummeln, Bienen, & Co. dürfte das natürlich ganz besonders freuen.

Weitere ausführliche Informationen rund um das Thema Garten gibt es auf den Internetseiten der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft unter: www.dgg1822.de

18.04.2015


Natur für Balkon und Terrasse - Bilderalbum

Führungszeugnis jetzt online im Internet beantragen

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen

Bonn- Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.

Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt. Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags: „Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online- Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.

Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online- Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de

17.09.2014


Sicherheitshinweis für Geschirrspüler der Marken Bosch, Siemens, Neff, Constructa sowie Junker+Ruh

Geräte werden kostenfrei repariert - Konsumenten sollten Geräte aus den Produktionsjahren 1999 bis 2005 überprüfen

München- Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH ruft Besitzer von Geschirrspülern der Marken Bosch, Siemens, Neff, Constructa sowie Junker+Ruh, die zwischen 1999 und 2005 produziert wurden, auf, zu überprüfen, ob ihr Gerät von der aktuellen freiwilligen Sicherheitsmaßnahme des Unternehmens betroffen ist. Ziel der bereits seit Ende August laufenden Aktion ist es, möglichst viele Besitzer potenziell betroffener Geschirrspüler zu erreichen. Die Geräte können aufgrund eines fehlerhaften elektronischen Bauteils im Bedienfeld möglicherweise überhitzen, was in äußerst seltenen Fällen zu einem potenziellen Brandrisiko führen kann.

Konsumenten können über die Internetseite www.dishcareaction.de oder die gebührenfreien Telefonnummern 00800-19 08 19 08 oder 0800-90 60 100 überprüfen, ob ihr Gerät betroffen ist. Betroffene Geräte werden kostenfrei vor Ort repariert. Alternativ erhalten die Besitzer betroffener Geräte einen Sonderrabatt beim Kauf eines Neugeräts der Marken Bosch, Siemens, Neff und Constructa.

„Die Sicherheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Deshalb führen wir diese Maßnahme durch. Besitzern betroffener Geräte empfehlen wir, diese nur unter Aufsicht zu benutzen, bis die Reparatur erfolgt ist oder das Gerät durch ein Neues ersetzt wurde. Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Konsumenten für etwaige Unannehmlichkeiten im Rahmen dieser Sicherheitsaktion“, erklärt Pressesprecherin Stephanie Reuter.

Die BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH ist mit einem Umsatz von rund 9,8 Mrd. Euro im Jahr 2012 und über 46.000 Mitarbeitern ein weltweit führendes Unternehmen der Hausgerätebranche. Die BSH produziert in 40 Fabriken und ist mit über 70 Gesellschaften in 50 Ländern vertreten.

BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, Presse 

27.11.2013


Der aktuelle SPEYER-KURIER Tipp: 30. November ist letzter Tag zum problemlosen Wechsel Ihrer Autoversicherung

Ein kleiner Führer durch den Dschungel unterschiedlichster Vertragsangebote

Von Alexander Knoop

Pfennigfuchser haben jetzt wieder Hochsaison. Denn bis Ende November können sie ihre Autoversicherung kündigen, ohne dass die ansonsten notwendigen Anlässe wie Fahrzeugwechsel oder Schadenfall vorliegen müssen. Nicht nur die sprichwörtlich sparsamen Schwaben suchen deshalb nach Alternativen, um ihre Beitragszahlungen zu reduzieren, und bedienen sich dabei in zunehmendem Maße des Internets.

Für die Versicherungsgesellschaften gilt die Autosparte seit jeher als Türöffner, weil sie hoffen, mit dem neuen Kunden auch andere Verträge abschließen zu können. Dementsprechend heiß umkämpft ist das Kfz-Geschäft, das zudem seit Jahren defizitär verläuft. Pro Euro Einnahme müssen die Unternehmen durchschnittlich mit 1,15 Euro Aufwand rechnen, den Schäden und Kosten verursachen. Denn die Unwetter der jüngeren Vergangenheit haben nicht allein die Gebäude-, sondern auch die Kaskoversicherer gebeutelt.

Nicht zuletzt derartige Einflüsse führen dazu, dass die Versicherungsbeiträge häufig auch dann steigen, wenn sich die persönlichen Risikomerkmale wie etwa der Schadenfreiheitsrabatt verbessert haben. Um dieser Entwicklung zu begegnen, bedienen sich kundige Zeitgenossen, wie auch auf dem Energie- und Tourismussektor, einschlägiger Internet-Portale zum Vergleich von Preisen und Leistungen in der Hoffnung, günstigere Lösungen finden zu können.

Wie heftig die Bedeutung des Netzes als Informations- und oft auch Abschlussbörse gewachsen ist, hat jetzt Prof. Horst Müller-Peters nachgewiesen, der Chef der Forschungsstelle Versicherungsmarkt am Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln. In einer Studie für das Goslar-Institut, eine Einrichtung der Versicherungsgruppe HUK-Coburg, stellte er mit Nachdruck fest: „Auch beim Abschluss von Kfz-Versicherungen geht am Internet künftig kein Weg vorbei“.

Zwischen 2007 und heute haben sich die Online-Ab-schlüsse von Auto-Policen von neun auf 23 Prozent erhöht. Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der Kfz-Halter, die einen Versicherungsvertreter, -makler oder das Büro einer Gesellschaft in Anspruch nahmen, von zuvor 75 auf nur noch 40 Prozent. Beide Wege frequentieren inzwischen 37 statt früher 16 Prozent der Kunden; sie informieren sich im Netz, schließen aber offline ab. Experten erwarten, dass vor allem die mit dem Internet aufgewachsene jüngere Generation ihre Unterschrift verstärkt online leisten wird. „Der digitale Konsument krempelt den Kfz-Versicherungsmarkt um“, zog Müller-Peters ein vorläufiges Fazit.

Er wies allerdings auch darauf hin, dass kein Vergleichsportal die vollständige Markttransparenz liefern kann. Denn niemand hat alle Gesellschaften mit sämtlichen Tarifen in seinem Bauchladen, und außerdem verfolgen die Internet-Anbieter handfeste eigene Interessen wie nämlich Provisionen in einem Ausmaß, dass manchem gestandenen Außendienstler das Wasser ins Auge treiben dürfte. „Check24“ ist als vermeintlich unabhängige Instanz aktuell Marktführer, dem die im Auftrag von HUK-Coburg arbeitende „Transparo“ am nächsten kommen dürfte. Hinter „Autoversicherung.de“ steht die Sparkassen-Finanzgruppe, und „Preisvergleich.de“ tritt mit diversen Untertiteln immer aggressiver auf, um mit Breitenwirkung noch günstigere Konditionen aushandeln zu können.

Einen brauchbaren Überblick liefert die Website www.nafi-auto.de, ein Softwareanbieter für Makler, bei dem sich Verbraucher zwar informieren, aber nicht abschließen können. Dazu müssen sie dann schon einen Makler aufsuchen, der mit dem betreffenden Unternehmen zusammenarbeitet.

Tabellen wie in längst vergangenen Jahren, mit denen sich auf Anhieb die am wenigsten teuren Gesellschaften ausmachen ließen, haben ausgedient. Heute bekommt jeder Versicherungsnehmer seine ganz individuelle „Tarif-DNA“, wie es Marco Morawetz vom Rückversicherer General Reinsurance nannte, besser bekannt unter dem früheren Namen Kölnische Rück. In einem sogenannten Scoring werden über 50 Daten des Fahrzeugs, des Vertrags einschließlich der Deckungsumfänge, Ausschlüsse und Einschränkungen sowie des Fahrers ausgewertet, aus denen sich rein theoretisch mehr als zehn Trillionen Risiko-Kombina-tionen ergeben – das ist eine Zahl mit 19 Nullen.

Wem dies zu beschwerlich ist, der kann selbstverständlich auch die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen. Deren Dienste sind jedoch in der Regel gebührenpflichtig und dazu geeignet, die erhoffte Ersparnis wettzumachen. Üblicherweise kann ein Versichererwechsel mit einem zwischen 50 und 100 Euro günstigeren Jahresbeitrag honoriert werden, nur selten aber mit mehr als 200 Euro. Auch wenn es die Assekuranz nur ungern hört, so gilt trotzdem: Das Neugeschäft mit seinen auf den ersten Blick attraktiven Angeboten wird von den Bestandskunden subventioniert.

Es gebe sich somit niemand dem Trugschluss hin, die in manchen Lockvogelofferten vollmundig in Aussicht gestellten, bis zu vierstelligen Beträge sparen zu können. Und auch den umfassenden Versicherungsschutz zum Nulltarif kann selbst das virtuelle Zeitalter (noch) nicht bieten. Zudem sind keine Bestrebungen bekannt geworden, dass etwa der Versicherungsvertreter klassischer Ausprägung unter Artenschutz gestellt werden müsste, weil er auszusterben droht.

23.11.2013


Geplantes Landesmarktrecht: IHKs sehen Gefahr einer Insellösung

Ludwigshafen- In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) den derzeitigen Referentenentwurf eines Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte – sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch aus praktischen Erwägungen.

Der Gesetzentwurf löst die bisherigen Regelungen über Messen, Ausstellungen und Märkte aus der bundesgesetzlichen Gewerbeordnung heraus und führt diese in ein eigenes Landesgesetz mit zusätzlichen neu definierten Markttypen über. Dies führt aus Sicht der IHKs dazu, dass eine „Insellösung“ für  Rheinland-Pfalz geschaffen wird. Rechtsunsicherheiten vor allem für überregional beziehungsweise bundesweit tätige Aussteller, aber auch bei den Genehmigungsbehörden scheinen programmiert.

Das Gesetz sieht ferner vor, dass künftig an Feiertagen in Rheinland-Pfalz ausnahmslos keine Messen, Ausstellungen oder Märkte mehr zugelassen werden. Die IHKs befürchten einen erheblichen Wettbewerbs- und Standortnachteil für das Land Rheinland-Pfalz, da andere Bundesländer solche Veranstaltung auch an Feiertagen erlauben. Zudem würde sich ein solches Festsetzungsverbot erheblich auf die regionalen Gewerbeausstellungen und die sogenannten Gewerbeschauen auswirken, die aufgrund ihrer Charakteristik meist als Jahrmarkt festgesetzt werden: Der Entwurf verbietet zusätzlich an Sonntagen alle Jahrmärkte oder Spezialmärkte, auf denen neue Waren angeboten werden. Das könnte das Aus für Gewerbeschauen in Rheinland-Pfalz bedeuten.

In die Irre führe zudem, dass acht „Marktsonntage“ als Ausnahme zugelassen werden sollen, denn der Referentenentwurf sieht vor, dass an diesen Tagen nur die neu definierten „Floh- und Trödelmärkte“ und die sogenannten “privilegierten Spezialmärkte“ möglich sein sollen. Außerdem soll die Zahl der Marktsonntage durch die ohnehin meist bereits bestehenden verkaufsoffenen Sonntage vermindert werden.

Die IHKs hätten sich eine einfachere Regelung über das rheinland-pfälzische Sonn- und Feiertagsgesetz gewünscht, wie es sie in anderen Bundesländern gibt. Rechtsunsicherheiten im Gewerberecht, die vor allem überregional tätige Marktbeschicker betreffen, sowie Unsicherheiten bei Verbraucherausstellungen hätten vermieden werden können. Marktveranstaltungen, Messen und Ausstellungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens. Sie können der Belebung der Innenstädte und des Tourismus dienen. Die IHKs setzen sich daher weiter für eine maßvolle Lösung ein, die den Interessen der Marktveranstalter und des stationären Einzelhandels gerecht werden - und gleichzeitig  den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe berücksichtigen. http://www.pfalz.ihk24.de Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

25.04.2013


IHK-Umfrage zum Rundfunkbeitrag - GEZ-Gebühren: massive Mehrbelastung für Filialbetriebe

Ludwigshafen- In einer Kurzumfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz zum neuen Rundfunkbeitrag bestätigen insbesondere Filialbetriebe, dass sie sich zum Teil mit drastischen Erhöhungen der Rundfunkbeiträge konfrontiert sehen.

Die IHK Pfalz hat in einer Kurzumfrage ihre Mitgliedsunternehmen zu den Auswirkungen der neuen Rundfunkabgabe befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass vor allem Filialbetriebe von der Neuregelung benachteiligt werden und zum Teil massive finanzielle Mehrbelastungen hinnehmen müssen. Diese Erhöhungen erreichen in der Spitze fast 500% der bisherigen GEZ-Gebühr. Zahlte z.B. ein Betrieb aus dem Bereich Handel bisher rund 3.000 Euro pro Jahr an Rundfunkbeiträgen, erhöhen sich diese nun massiv auf 17.500 Euro pro Jahr. Auch andere Handelsbetriebe klagen über massive Steigerungen, die mehr als 100% der bisher entrichteten Abgaben ausmachen. Ähnlich stark betroffen sind auch pfälzische Speditionen sowie Dienstleistungsbetriebe, wie z.B. Logistikdienstleister und Kreditinstitute, die rund 30 bis 50% mehr bezahlen müssen als vor der Systemumstellung. Von der neuen Regelung profitiert dagegen das Hotelgewerbe, das ab diesem Jahr weniger zahlt.

Von Anfang an haben sich die IHKs in Rheinland-Pfalz und auch bundesweit für ein gerechtes und aufkommensneutrales unternehmensbezogenes Finanzierungsmodell eingesetzt und dies nachhaltig gegenüber der Politik eingefordert. Die IHK Pfalz bedauert, dass die Empfehlungen bei den politisch Verantwortlichen nicht auf Zustimmung gestoßen sind und fordert nun dringend Nachbesserungen ein, um die entstandene Schieflage zu beseitigen.
http://www.pfalz.ihk24.de Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

26.03.2013


Lasagne-Skandal: Nicht mit uns!

Die Innungsmetzgereien Baden-Württembergs distanzieren sich vom Pferdefleisch-Skandal

Angesicht des aktuellen Pferdefleisch-Skandals nimmt der Landesinnungsverband für das Fleischerhand-werk in Baden-Württemberg Stellung: „Unsere durchweg handwerklichen Innungsmetzgereien wissen, woher ihre Tiere kommen. Sie kennen die Landwirte in ihrer Region, transportiert werden die Tiere auf kürzesten Wegen, geschlachtet werden sie in lokalen EU-Schlachthöfen oder von den Metzgereien selbst im eigenen Betrieb“, erklärt Geschäftsführer Ulrich Klostermann.

Bei den vom Skandal betroffenen Produkten handelt es sich um industriell hergestellte, küchenfertige Tiefkühlprodukte, die vom Lebensmittelgroß- und einzelhandel vertrieben werden. Im Fleischerhandwerk werden solche Produkte weder hergestellt, noch vertrieben. „Beim Handwerksmetzger erhält der Verbraucher vorrangig offene Ware aus der Theke und für Verpacktes gilt: Wo beim Metzger Rind drauf steht, ist auch Rind drin“, bestätigt Ulrich Klostermann.

Zum Thema Pferdefleisch gelte es zu sagen, dass Pferd in der EU als Schlachttier definiert ist. Sofern Pferdfleisch von gesunden, nicht medikamentös behandelten Tieren stamme, die nach allen Regeln des Tierschutzes transportiert wurden und in einem der (wenigen) zur Pferdeschlachtung zugelassenen Schlachthöfe geschlachtet wurden, sei gegen Pferdefleisch nichts einzuwenden. „Ein absolutes No-Go“ sei, so Klostermann, nicht nur die Verbrauchertäuschung durch Falschdeklaration und die teilweise eruierte Medikamentenbelastung des Fleisches. Auch die Vorstellung, dass ahnungslosen Verbrauchern Fleisch von Tieren untergejubelt wurde, die auf nicht nachvollziehbaren Wegen transportiert und zu Tode gebracht wurden.

„Man weiß, was Tiere, vor allem die sensiblen Pferde, auf stunden- und tagelangen Schlachttiertransporten zu erleiden haben, das sprengt jede Vorstellung und ist ein Skandal für sich“, macht Ulrich Klostermann klar. Grundsätzlich lehnt der Landesinnungsverband für das Fleischerhandwerk in Baden-Württemberg Schlachttiertransporte über lange Strecken ab und fordert kürzeste Wege zur Schlachtstätte sowie streng kontrollierte Verladung, Transport und Schlachtung nach dem Tierschutzgesetz. Auch hier können die Handwerksmetzger punkten, sie stehen für Regionalbezug und beziehen ihre Tiere von Bauern aus nächster Nähe. Vor jeder Schlachtung erfolgt eine Lebendbeschau der Tiere durch einen Amtsveterinär, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden streng geahndet.

Nach der Schlachtung erfolgt die Fleischbeschau durch den Amtsveterinär, in die Wurstküche und in den Verkauf des Handwerksmetzgers gelangt nur geprüftes Fleisch, das für den menschlichen Verzehr geeignet ist. Medikamentös belastetes Fleisch, egal von welchem Tier, gehört eindeutig nicht in den Verkehr und nicht in den Verzehr.

„Unsere Sorge ist, dass nun wieder verallgemeinert wird und Fleisch in Generalverdacht gerät“, meint Ulrich Klostermann. Er hoffe, die Verbraucher setzen weiterhin Vertrauen in ihre Innungsmetzgereien, die für Transparenz, Tierschutz, Frische, Qualität und ehrliche Produkte stehen. Wer sich vor den undurchsichtigen Machenschaften der Global-Player schützen wolle, dürfe aber nicht laufend an der Preisschraube drehen. „Wenn Lebensmittel immer billiger und billiger werden sollen, dann muss man sich doch klar machen, dass das zu Lasten der Tiere, der Umwelt und der Qualität geht.“

Wolfgang Herbst, Lebensmitteltechniker und stellvertretender Landesinnungsmeister, erklärt: „Eine Industrie-Lasagne wird gekauft, weil sie gut und billig sein soll. Wie das bei einem Preis von zum Beispiel 99 Cent möglich sein soll, macht sich kaum jemand klar.“ Da werde gespart, an der Menge der Fleischeinlage, an der Fleischqualität, an allen teuren Rohstoffen. Neun Prozent Fleischanteil in einer Portion Industrie-Lasagne, das spreche Bände, so Wolfgang Herbst. „Wenn wir in unserer Metzgerei Lasagne machen, hat sie rund 50 Prozent Hackfleischanteil“, das wirke sich nun mal auf den Preis aus, aber der Verbraucher könne sich sicher sein, dass er keine Mogelpackung auf den Teller bekommt.

Die Empfehlung des Landesinnungsverbandes an die Verbraucher lautet derzeit: Augen auf, nicht nur beim Fleischkauf, sondern auch beim Kauf industrieller Fertig- und Tiefkühlprodukte. Vor Falschdeklarationen von Fertigprodukten könne sich der Verbraucher selbst zwar leider selbst kaum schützen, aber er kann selbst entscheiden, ob er billige Produkte mit minderwertigen Füllstoffen und Konservierungsstoffen kauft oder ob er aus heimischen Zutaten und hochwertigen, kontrollierten Rohstoffen frisch Gekochtes essen möchte. Fleischer-Innung Mannheim-Heidelberg, Presse

16.02.2013


Landesuntersuchungsamt überwacht auch weiterhin Einhaltung der geltenden Bestimmungen

„Momentan gehe ich davon aus, dass es sich um einen Skandal mit falsch gekennzeichneten Produkten, also Verbrauchertäuschung, handelt. Dafür, dass die Produkte die Gesundheit gefährden, gibt es bislang keine Anhaltspunkte“, so Verbraucherschutzminister Jochen Hartloff.

„Was auf der Verpackung drauf steht, muss auch drin sein. Das können die Verbraucher zu Recht erwarten. Nach einer ersten Prüfung ist die Rechtslage in Deutschland eindeutig und ausreichend. Die Hintergründe müssen nun rasch und nachhaltig aufgeklärt werden. Dass immer mehr grenzüberschreitende Vernetzungen des Handels und der Herstellung im Lebensmittelbereich bestehen, macht eine engere Zusammenarbeit der Staaten dringend nötig. Die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte ist hier in größerem Umfang notwendig. Die Komplexität der Handelsbeziehungen und der massive Preiswettbewerb im internationalen Handel mit Fleisch macht diese Sparte offensichtlich anfällig für Betrüger.“

Die Einführung von Standard-DNA-Tests bei Fleisch ist sehr kostenintensiv. Hier ist zu prüfen, ob die Kosten mit den Nutzen im Verhältnis stehen und dies angemessen wäre - insbesondere, wenn man es mit krimineller Energie Einzelner zu tun hat, die nie gänzlich auszuschließen ist.

„Eigenkontrollen der Hersteller sind auch bei der Überprüfung von deklarierten Fleischarten in erforderlichem Umfang notwendig. Die Lebensmittelunternehmer sind vor dem Hintergrund des Skandals nun in der Pflicht“, so Hartloff.

Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt werde weiterhin durch die Untersuchung von risikoorientiert entnommenen Stichproben die Einhaltung der geltenden Bestimmungen überwachen. In den vergangenen beiden Jahren wurden im Land mehr als 500 Proben auf die korrekte Tierart überprüft.

MINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, Mainz, Presse

14.02.2013


Warnung vor Werbeveranstaltung

Aus aktuellem Anlass warnt die Stadtverwaltung Schifferstadt vor der Teilnahme an Werbeveranstaltungen.

In der Regel handelt es sich dabei um Verkaufsveranstaltungen, zu denen die Bürger schriftlich eingeladen werden, wie beispielsweise zu einer Jubiläumsfeier oder auch zum „Großen Schnitzelessen“. Wer sich hinter dem Veranstalter verbirgt, bleibt meist im Dunkeln. So fehlen in der Regel vom Absender Firmenanschrift, Telefonnummer oder eine zustellfähige Anschrift. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um eine unseriöse Veranstaltung. „VIP-Einladungen“ zu solchen Veranstaltungen sollten vom Empfänger am Besten ignoriert werden.

Die Veranstalter versprechen häufig „Dankeschöngeschenke“ in Form von Geburtstagsgeschenken oder Präsentkörben. Bedanken wird sich die Branche allerdings nur bei Käufern. So kann beobachtet werden, dass Präsente erst ausgehändigt werden, wenn die Kunden die als Schnäppchen angepriesenen Waren erwerben. Im Übrigen sind die angebotenen Waren meist völlig überteuert.

Veranstaltungen, bei denen die Waren nicht nur präsentiert, sondern auch zum Verkauf angeboten werden, sind vom Veranstalter bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Aktuell sind jedoch solche Veranstaltungen bei der Stadtverwaltung nicht angemeldet.

Es spricht nichts gegen seriöse Verkaufsveranstaltungen, aber Kunden sollten sich niemals zu einer Bestellung oder zu einem Kauf verpflichtet fühlen. Und sie sollten nichts unterschreiben, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts. Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss an den Verkäufer. Stadtverwaltung Schifferstadt, Pressestelle

Durchblick im Logo-Dschungel - Broschüre neu aufgelegt

Ludwigshafen- Immer mehr Produkte und Dienstleistungen sind mit Bio-Siegeln, Ecolabels oder Umweltzeichen versehen. Für Durchblick im Logo-Dschungel sorgte eine Broschüre der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz in ihrer zweiten, erweiterten Auflage.

Die Broschüre gibt auf 17 Seiten u.a. Antworten auf die Fragen „Wofür steht dieses Siegel?“ und „Welche Standards müssen für jenes Siegel erfüllt sein?“. Neben einer Übersicht über die wichtigsten Umweltzeichen und Biosiegel sind in der Publikation die Mindeststandards und Besonderheiten der einzelnen Siegel aufgeführt.

Die Neuauflage widmet sich zudem den verschiedenen Energielabels und Umwelt- und Energiemanagementsystemen. Außerdem enthält die Broschüre nützliche Links zu weiterführenden Informationen.

Die Broschüre finden Sie auf der Homepage der IHK Pfalz unter www.pfalz.ihk24.de, oder hier:

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

18.01.2013


Suchtberatungsstellen mit unsicherer Zukunft

Landestelle für Suchtfragen befürchtet Schließung von Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz

Die finanzielle Absicherung der Alkohol- und Drogenberatungsstellen in Rheinland-Pfalz ist nicht ausreichend. Die Träger – überwiegend Verbände der freien Wohlfahrtspflege wie beispielsweise Caritas und Diakonie – zahlen meist über die Hälfte der Kosten. In Zeiten von weg brechenden Kirchensteuereinnahmen können viele kirchliche Träger die Arbeit, wegen der ungenügenden öffentlichen Förderung, nicht weiter bewältigen. So prüft das Diakonische Werk Pfalz gegenwärtig die Überleitung von Suchtberatungsberatungsstellen an andere Träger. Sollte dies nicht zum Erfolg führen und Zuschüsse nicht deutlich erhöht werden, droht die Schließung von Beratungsstellen. An anderen Orten unseres Bundeslandes musste man bereits Stellen reduzieren.

In Rheinland-Pfalz wurden in den letzten Jahrzehnten bedarfsgerechte und ausdifferenzierte ambulante Hilfen für suchtkranke Menschen aufgebaut – hierbei engagierten sich die Wohlfahrtsverbände gemeinsam mit Kommunen und Land. Das Land Rheinland-Pfalz zahlt allerdings nur bis zu 25 Prozent der Personalkosten – mit Ausnahme von Sonderprojekten. Die meisten Kommunen finanzieren in ähnlicher Höhe, so dass bei den Trägern die Hälfte der Personalkosten sowie Sachkosten (z. B. Miete, Fahrtkosten, Büroausstattung) verbleiben. Hinzu kommt noch, dass Reglementierungen des Landes verhindern den hohen Trägeranteil durch die Erwirtschaftung von Einnahmen deutlich zu reduzieren. Im bundesweiten Vergleich ist Rheinland-Pfalz mit dieser schwachen Förderung von Suchtberatungsstellen eines der Schlusslichter.

Über viele Jahre konnten die Träger den hohen Eigenanteil aufbringen. Jetzt stoßen die Wohlfahrtsverbände aber an die Grenzen ihrer Möglichkeiten und kündigen deshalb Stellenschließungen an, wenn sich die öffentliche Bezuschussung nicht deutlich verbessert. Viele alkohol-, medikamenten- und drogenabhängigen Menschen würden zwangsläufig unversorgt bleiben und somit der Gesellschaft hohe Folgekosten (z. B. durch häufige Klinikaufenthalte und Sozialleistungen) verursachen.

Langfristig lohne sich die Investition in Suchthilfeeinrichtungen, so Achim Hoffmann, Vorsitzender der Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz. „Jeder Euro der in die Suchtkrankenhilfe gesteckt wird, zahlt sich durch die Vermeidung von hohen Folgekosten doppelt und dreifach aus – das beweisen auch neueste Studien“.

Die Landesstelle für Suchtfragen fordert in ihrem Positionspapier unter anderem eine auskömmliche Finanzierung von Suchtberatungsstellen durch das Land und die Kommunen - die hierfür erforderlichen Mehrkosten sollten gegebenenfalls durch Einnahmen aus einer „Reichensteuer“ resultieren, aus denen natürlich auch Finanzierungslücken in anderen sozialen Bereiche geschlossen werden könnten, sagt der Landesstellenvorsitzende Achim Hoffmann. Von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen verlangt die Landesstelle kostendeckende Vergütungssätze. Durch die geforderten Maßnahmen kann der notwendige Bestand der Drogen- und Alkoholberatungsstellen gehalten und Sozialabbau mit prekären gesellschaftlichen Folgen vermieden werden, so Hoffmann weiter.

Hintergrundinformation

Die Landesstelle für Suchtfragen ist ein Zusammenschluss der in der Suchthilfe und - prävention tätigen Verbände und Institutionen. In fast jedem Bundesland gibt es eine hauptamtliche Landesstelle – Rheinland-Pfalz leistet sich so eine Stelle allerdings nicht, die Arbeit der Landesstelle ist in unserem Bundesland in die verbandlichen Strukturen der Liga der freien Wohlfahrtspflege integriert.

Die ambulante Suchthilfe in Rheinland-Pfalz umfasst derzeit 45 Fachstellen mit weiteren 15 Außenstellen, die zu ungefähr 90% in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände sind. Circa 100 Vollzeit- und 150 Teilzeitkräfte arbeiten als Fachpersonal in diesen Stellen.

Beispielhaft ist das Zusammenspiel der unterschiedlichen Akteure im Behandlungsverbund der Suchtkrankenhilfe: Selbsthilfe – Beratungsstellen – Fachkliniken – komplementäre Einrichtungen – Nachsorge. Jeder Baustein besitzt seine eigene Bedeutung und ist auf die anderen angewiesen – wird ein Baustein herausgenommen funktioniert die gesamte Behandlungskette nicht mehr.

Kontakt Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz, Achim Hoffmann (Vorsitzender), Diakonisches Werk Pfalz, Karmeliterstraße 20, 67346 Speyer, 06232 664 254, 0176 11664 254 – achim.hoffmann@diakonie-pfalz.de - www.sucht-rlp.de

Positionspapier der Landesstelle „Suchtberatungsstellen in Rheinland-Pfalz mit unsicherer Zukunft?!

27.12.2012


Geplante Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes: IHKs kritisieren falsche Prioritätensetzung der Landesregierung

Ludwigshafen-  Nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Landesregierung sollen Auszubildende mehr gesellschaftspolitische Weiterbildung wahrnehmen und hierfür mehr Anspruch auf „Bildungsurlaub“ erhalten. Dass dies zu Lasten der Ausbildungszeit in den Unternehmen gehen soll, in der die praktischen Ausbildungsinhalte vor Ort in den Betrieben vermittelt werden, stößt bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Rheinland-Pfalz auf Unverständnis.

„Gesellschaftspolitische Bildung ist unzweifelhaft gerade für junge Menschen wichtig“, so Peter Adrian, Präsident der IHK-Landesarbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz“. „Es kann aber nicht sein, dass es immer mehr zur Aufgabe der Unternehmen wird, Defizite der Schulbildung zu beheben.“

Kritisch sehen die IHKs dabei insbesondere, dass die Ausbildungszeit leichtfertig für andere Themen freigegeben wird. „Die Zeit, die Auszubildende vor Ort in ihren Betrieben verbringen, bietet wegen kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Ausbildung immer weniger Spielraum. Die Vermittlung gesellschaftspolitischer Bildung ist fester Bestandteil im Lehrplan des dualen Partners Berufsschule, und bereits heute können Ausbildende jährlich bis zu drei Tage Bildungsurlaub zulasten der beruflichen Ausbildung in Anspruch nehmen. Jeder weitere Fehltag führt zwangsläufig zur Reduzierung der Ausbildungsqualität in den Betrieben“, so die Einschätzung von Bernhard Meiser, Federführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft im Geschäftsbereich Weiterbildung. „Wichtiger wäre, die Zahl der Lehrkräfte im Kerngeschäft der Berufsschulen zu erhöhen, damit es dort zu weniger Unterrichtsausfällen kommt.“

Aus Sicht der Wirtschaft zeigt die Initiative der Landesregierung zur Änderung des Bildungsfreistellungsgesetzes auch deren falsche Prioritätensetzung. Adrian: „Wir sehen hier leider wieder einmal, dass die Landesregierung ihre Energie primär gesellschaftspolitischen Zielen widmet und damit zusammenhängende wirtschaftspolitische Fragestellungen offensichtlich gar nicht mitbedenkt. Das ist mehr als bedauerlich.“
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

04.11.2012


Bestleistungen bei Abschlussprüfungen 2012: IHK Pfalz zeichnet die besten 147 Azubis aus

Ludwigshafen/Frankenthal- 147 junge Leute haben mit der Note „sehr gut“ bei einer IHK-Abschlussprüfung unter Beweis gestellt, dass sie zu „Unseren Besten 2012“ gehören. Sie werden heute (9. Oktober 2012) im CongressForum Frankenthal ausgezeichnet.

Insgesamt haben 5.788 junge Leute im Winter 2011/2012 und im Sommer 2012 ihre Abschlussprüfung vor der IHK Pfalz abgelegt. Bestanden haben davon 5.069. Eine junge Frau ist bundesweit die beste Absolventin in ihrem Ausbildungsberuf und wird im Dezember in Berlin dafür ausgezeichnet. 21 Pfälzer Prüflinge haben in ihrem Ausbildungsberuf als Landesbeste abgeschlossen.

IHK-Präsident Willi Kuhn betonte in seiner Ansprache den Fleiß und das Engagement der Absolventen, die den Erfolg bei den IHK-Prüfungen möglich gemacht haben. Zugleich rief er dazu auf, die Duale Berufsausbildung mehr zu schätzen: „Heutzutage glauben viele, dass der Königsweg über das Abitur an die Uni führt.“ Viel zu wenige wüssten allerdings, dass es Durchfallquoten von bis 60% an den Hochschulen gebe. „Wir sollten wieder mehr darüber sprechen, welche Chancen ein gut ausgebildeter junger Mensch nach seiner Ausbildung hat, wenn er sich für den Weg der Aufstiegsfortbildung entscheidet“, so Kuhn weiter. Als Meister, Fachwirt oder Betriebswirt stuft der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) diese Absolventen in Stufe 6 ein, und somit auf der Kompetenzstufe eines Hochschulabsolventen. Der DQR ist Teil des Europäischen Qualifikationsrahmens, der die Leistungen der jeweiligen nationalen Bildungssysteme auf europäischer Ebene in acht Niveaustufen abbildet.

Neben den jungen Leuten, die eine Urkunde und ein Buchgeschenk erhalten, werden auch ihre insgesamt 96 Ausbildungsbetriebe mit einer Urkunde ausgezeichnet.

Die Bundesbeste:
Natascha Merz, Immobilienkauffrau, Seibert Immobilienmanagement GmbH, Kirchheimbolanden

Die Landesbesten:
Alexander, Daniel, Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie - Fachrichtung: Asphalttechnik, Basalt-Actien-Gesellschaft, Kirn
Basta, Luisa, Biologielaborantin, BASF Jobmarkt GmbH, Ludwigshafen
Dietze, Robert, Physiklaborant, BASF SE, Ludwigshafen
Eiermann, Lucas, Elektroniker für Automatisierungstechnik, Einsatzgebiet: Produktions- und Fertigungsautomation, Daimler AG, Wörth
Erbeldinger, Marcel, Zerspanungsmechaniker Einsatzgebiet: Fräsmaschinensysteme, KEIPER GmbH & Co. KG, Rockenhausen
Gildermann, Andrej, Maschinen- und Anlagenführer Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik, AZUBI plus GmbH in Kooperation mit der PFW -Aerospace AG, Speyer
Jann, Stanislava, Kauffrau im Gesundheitswesen, Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gemeinnützige GmbH, Ludwigshafen
Klein, Dominik, Fachkraft im Gastgewerbe, Bernhard Knerr Schank- und Speisewirtschaft „Killarney", Zweibrücken
Krob, Jeannette, Bürokauffrau, Heringer-Sicherheit und Service GmbH, Zweibrücken
Kupka, Nicole, Kauffrau im Groß- und Außenhandel, WASGAU Dienstleistungs & Logistik GmbH, Pirmasens
Natascha Merz, Immobilienkauffrau, Seibert Immobilienmanagement GmbH, Kirchheimbolanden
Paulus, Lena, Kauffrau für Dialogmarketing, AOK-Bildungszentrum, Eisenberg
Rödel, Christoph, Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik Schwerpunkt: Formteile, TRW Automotive Electronics & Components GmbH, Enkenbach-Alsenborn
Schneider, Sarah, Flachglasmechanikerin, Glas-Mayer Ramstein GmbH & Co. KG, Ramstein-Miesenbach
Schwaab, Meike, Weinküferin, Weingut Dr. Bürklin-Wolf, Wachenheim
Sebastian, Lukas Peter, Chemikant, BASF SE, Ludwigshafen
Stock, Christoph, Anlagenmechaniker Einsatzgebiet: Rohrsystemtechnik, BASF SE, Ludwigshafen
Vogel, Benjamin, Konstruktionsmechaniker Einsatzgebiet: Schweißtechnik, John Deere Werke Zweibrücken Zweigniederlassung der Deere & Company
Wörndl, Christian, Verfahrensmechaniker Glastechnik, Saint-Gobain Isover G+H Aktiengesellschaft, Speyer
Zangmeister, Tobias, Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt: Personenkraftwagentechnik, Personenkraftwagentechnik Daimler AG, Landau
Zimmer, Philipp, Fachinformatiker Fachrichtung: Systemintegration, Technische Universität Kaiserslautern

Weitere Infos finden Sie hier...
Text und Foto: Industrie- und Handelskammer für die Pfalz http://www.pfalz.ihk24.de

09.10.2012


Seminarreihe Existenzgründung

Erfolgreicher Gründen

Ludwigshafen-  Seit Januar 2012 bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz kostenlose Basisseminare für Existenzgründer an. Zur Reihe gehören u. a. Seminare zu den Themen „Businessplan“ oder „Steuern“.

In der täglichen Praxis hatten die Existenzgründungsberater der IHK Pfalz festgestellt, dass tendenziell nur jene potenziellen Gründer, die solide Vorkenntnisse haben, alleine mit einer Internetrecherche vorankommen. Viele fühlen sich dabei aber alleingelassen. Für diese bietet die IHK Pfalz nun die Basisseminare an.

Behandelt werden, wie ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan dabei hilft, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten und welche Förderprogramme Bund, Länder und Kommunen zur Unterstützung von Existenzgründern aufgelegt haben. Im Basisseminar Steuern werden Kenntnisse über die Grundzüge der Einkommen-, der Umsatz- und der Gewerbesteuer vermittelt.

Die weiteren Termine:

Basisseminar Businessplan: 24. Juli 2012
22. Oktober 2012
Basisseminar Steuern: 19. Juni 2012
18. September 2012
18. Dezember 2012
Basisseminar Finanzierung: 21. Mai 2012
21. August 2012
19. November 2012

jeweils zwischen 17 und 19 Uhr in der IHK Pfalz in Ludwigshafen.

Anmeldung bei Jasmin Luft, Tel. 0621 5904-2101, jasmin.luft@pfalz.ihk24.de. Weitere Informationen auf www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 29555, 119868, 119866  IHK Pfalz, Presse

23.05.2012


Komfortabel altengerecht und barrierefrei wohnen - finanziert mit den Fördermitteln des Landes Rheinland-Pfalz

Bei der Gestaltung von Wohnumgebungen für ältere und behinderte Menschen hat die Barrierefreiheit oberste Priorität. Treppenstufen, schmale Türen und fehlende technische Unterstützung können sich schnell als Hemmnis erweisen und das Leben in der eigenen Wohnung erschweren. Im Rahmen des Modernisierungsprogramms unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Investitionen in barrierefreies Wohnen über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

"Wer lange in den eigenen vier Wänden wohnen möchte, für den sind Maßnahmen zur Barrierefreiheit ein wichtiges Thema", sagte Michael Back, Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt in der ISB. Diese Maßnahmen fördere das Land mit Zinsgarantiedarlehen. "Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Es handelt sich um eine einkommensabhängige Förderung." Der Maßnahmenkatalog beinhalte unter anderem die Verbreiterung von Türen, den Einbau einer Rampe für den barrierefreien Zugang zur Wohnung oder den Umbau des Bades.

Eigentümer von Wohnimmobilien können über ihre Hausbank ein Zinsgarantiedarlehen bei der ISB beantragen. "Die Höhe dieses Darlehens beträgt 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für den Antrag wird eine Förderbestätigung für die Inanspruchnahme der Zinsgarantie von der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung benötigt", so Back.

Als Alternative zu den Darlehen gibt es im Modernisierungsprogramm einen nicht zurückzuzahlenden Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent der Investitionen für Modernisierungsmaßnahmen zwischen mindestens 2 000 Euro und höchstens 10 000 Euro pro Wohnung. Anträge nimmt die zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen. Auch hier sind Einkommensgrenzen zu beachten.

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991, E-Mail wohnraum@isb.rlp.de, sowie die Kreis- und Stadtverwaltungen. Weitere Informationen im Internet unter www.isb.rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Presse 

23.05.2012


Haller / Pörksen: Jetzt Einspruch erheben gegen Facebook-AGB

 "Wir unterstützen den aktuellen Aufruf von Verbraucher- und Datenschützern an alle Facebook-Nutzer, Einspruch gegen die geplante Neufassung der Nutzungsbedingungen des Netzwerks zu erheben. Falls nicht bis diesen Freitag mindestens 7.000 Widersprüche eingehen, will Facebook ihre Neufassung für alle Accounts verbindlich in Kraft setzen", so Martin Haller, netzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Carsten Pörksen, datenschutzpolitischer Sprecher der Fraktion und Vorsitzender der Datenschutzkommission des Landtags. "Jetzt haben jede Nutzerin und jeder Nutzer also die Chance, einen anständigen Umgang mit ihren Daten einzufordern."

Haller und Pörksen: "Die Verbraucherzentralen und die Datenschutzbeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben deutlich gemacht, wie massiv auch diese neuen AGB weiterhin gegen eine Vielzahl von Gesetzen zum Verbraucherdatenschutz verstoßen. Zum Beispiel bliebe die automatische Gesichtserkennung standardmäßig aktiviert, obwohl eigentlich im Vorfeld die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden müsste." Im Klartext bedeute dies: Jedes hochgeladene Foto werde automatisch biometrisch vermessen, nach Gesichtern abgesucht und mit bekannten Gesichtsprofilen abgeglichen. Selbst wer von sich aus aktiv werde und diese Funktion für sich ausschalten wolle, könne damit nicht die Vermessung seines Gesichts verhindern - sondern nur automatische Markierungsvorschläge für andere Nutzer ausschließen. "Die Ergebnisse der Vermessung behält Facebook natürlich - voraussichtlich für immer. Und das ist nur einer der Fälle, in denen sich Facebook einfach über die Grundsätze des Datenschutzes hinwegsetzt", so Haller und Pörksen. "Jetzt ist eine gute Gelegenheit zu sagen: So etwas lassen wir uns nicht gefallen."

Hinweise zum Einspruchsverfahren: Ein ablehnender Kommentar zu diesem Dokument genügt: https://www.facebook.com/note.php?note_id=10151547216160301

Die Verbraucher- und Datenschützer haben dafür den folgenden Wortlaut vorgeschlagen: "Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa." SPD-Landtagsfraktion Mainz, Pressestelle www.spdfraktion-rlp.de

24.04.2012


Telekom verurteilt

Unterschieben von Verträgen gerichtlich verboten

Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland GmbH nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11).

Zahlreiche Kunden hatten sich darüber beschwert, dass ihnen im Telekom-Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Daraufhin verklagte die Verbraucherzentrale Hamburg die Telekom.

Vor dem Landgericht Bonn fand eine umfangreiche Beweisaufnahme statt. Die überzeugte das Gericht. Das sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war.

„Nun ist offen, ob der Marktführer die unzulässige Werbepraxis stoppt oder in die Berufung geht, um Zeit zu gewinnen – und noch länger versucht, seine Kunden über den Tisch zu ziehen“, sagt Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Verbraucherzentrale Hamburg e.V., Pressestelle

17.04.2012


Vorsicht vor dubiosem Turnschuhhändler

OpSec Security ernennt den Betreiber des Online-Shops germanyairmaxok.com zum „Schwarzen Schaf“ des Monats März

München- Im Internet tummeln sich zahlreiche Händler, die bekannte Markenprodukte zu besonders günstigen Preisen anbieten. Doch nicht alle sind auch seriös bzw. agieren professionell. Dazu zählt auch der Online-Shop germanyairmaxok.com, den die Markenschutzexperten von OpSecSecurity daher in diesem Monat mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ auszeichnen.

Der Internetshop germanyairmaxok.com bietet Damen- und Herrenturnschuhe von Nike zu Schnäppchenpreisen an und wirbt auf der Startseite damit, dass beim Kauf keine Versandkosten anfallen und die bestellte Ware innerhalb von sieben Werktagen geliefert wird. Aufgrund von Verbraucherhinweisen in diesem Monat hat OpSec die Seite einmal unter die Lupe genommen und ist dabei zu keinem positiven Ergebnis gekommen. Die Homepage ist äußerst unprofessionell gestaltet und es gibt keine Hinweise auf den Betreiber der Seite. Ein Impressum oder sonstige Kontaktdaten sind nirgends zu finden. Klickt man unten auf der Seite den Kontaktbutton in französischer Sprache an (Nous Contacter), gelangt man zu einem Beispieltext für ein Kontaktformular. Konkrete Angaben, wie eine E-Mail- oder Postadresse oder eine Telefonnummer, erhält man nicht. Die Website enthält zwar knappe Informationen zur Lieferung und zum Rückgaberecht, offizielle AGBs sucht man jedoch vergeblich. Auffällig ist auch, dass eine Bestellung nur nach einer vorherigen Registrierung möglich ist. Insgesamt lassen die Kritikpunkte darauf schließen, dass es sich bei germanyairmaxok.com um einen unprofessionellen und dubiosen Online-Shop handelt, den Verbraucher besser meiden sollten.

„Nicht nur ein fehlendes Impressum sollte Verbraucher skeptisch machen, sondern auch die äußerst günstigen Preise“, so Mechthild Imkamp, Marketing Direktorin bei OpSec Security. „Schnäppchen sind zwar erst einmal verlockend, jedoch besteht bei Produkten, die deutlich unter dem üblichen Marktpreis angeboten werden, die Gefahr, dass es sich um Fälschungen handeln könnte.“

Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com. OpSec Security GmbH, Presse 

31.03.2012


Das „Schwarze Schaf des Jahres 2012“

OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website officemarkt24.com den Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet

München- Am Weltverbrauchertag gibt die auf Markenschutz spezialisierte Firma OpSec Security das „Schwarze Schaf des Jahres“ bekannt. Bereits seit 2006 wird dieser Negativ-Preis an besonders dreiste Online-Händler vergeben, um auf unlauteren Handel im Internet und unseriöse Verkaufsmaschen aufmerksam zu machen. Die Wahl der diesjährigen Fachjury fiel auf den Online-Shop officemarkt24.com.

Mit der äußerst dreisten Masche, als Rechnungen getarnte Angebote zu verschicken, um Unternehmen geschickt Produkte „unterzujubeln“, landete der Betreiber der Seite officemarkt24.com bei der Wahl zum „Schwarzen Schaf des Jahres 2012“ auf dem ersten Platz und erhält damit die unrühmliche Auszeichnung. „Wer Rechnungen vorgaukelt und damit den Leuten Geld aus der Tasche zieht, kassiert von mir ein dickes Minus! Die Firma schadet damit sowohl den Kunden als auch dem Handelsplatz Internet“, so die Jurorin und freie Wirtschaftsjournalistin Sabina Wolf.

Das unseriöse Vorgehen von officemarkt24.com:

Wie OpSec gemeldet wurde und auch verschiedenen Internetplattformen zu entnehmen ist, verschickt der Betreiber dieses Shops Unternehmen Anschreiben, die von der Gestaltung her leicht mit einer Rechnung verwechselt werden können. Laut der Meldung, die OpSec erhielt, werden die Empfänger zur Zahlung von 295,12 Euro aufgefordert. Erst im Kleingedruckten wird erläutert, dass es sich bei dem Schreiben um ein Kaufangebot handelt, das durch die Zahlung des angegebenen Betrags angenommen wird. Da zwischen Kaufleuten andere Aufklärungspflichten und Verhaltensregeln gelten als zwischen Händlern und Verbrauchern, können durch Anschreiben dieser Art tatsächlich rechtsgültige Verträge zustande kommen. Durch die fast schon vorprogrammierte Verwechslung mit einer Rechnung kann es schnell passieren, dass der Betrag von der Buchhaltung bezahlt wird, obwohl man die Produkte gar nicht bestellt hat. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn Abrechnungen beispielsweise aus Zeitmangel nicht sorgfältig genug geprüft werden, worauf der Betreiber von officemarkt24.com auch zu bauen scheint.

Die Jurymitglieder im Überblick:

- Carola Elbrecht, Referentin und Koordinatorin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

- Dr. Jan Rasmus Ludwig, Rechtsanwalt bei SchulteRiesenkampff

- Christine Lacroix, Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH

- Birgitta Radermacher, Präsidentin Polizeipräsidium Wuppertal

- Sabina Wolf, freie Wirtschaftsjournalistin, u.a. für ARD Plusminus tätig

„Ich unterstütze die Initiative ‚Das Schwarze Schaf’, da Internetbetrügereien keine Einzelfälle sind, sondern uns alle gleichermaßen betreffen. Deshalb müssen wir uns gemeinsam gegen Internetbetrüger wehren. Zur Prävention trägt insbesondere die Aufklärung bei. Die Vergabe von Negativpreisen schafft Öffentlichkeit und schärft damit unser aller Problembewusstsein. Jede Warnung hilft, den Betrügern das Leben schwerer zu machen. Hierzu möchte ich, unter anderem als Jury-Mitglied der Initiative ‚Das Schwarze Schaf’, einen Beitrag leisten“, so Dr. Jan Rasmus Ludwig, Rechtsanwalt bei SchulteRiesenkampff.

Positiv hervorzuheben ist, dass mehrere Online-Shops, die 2011 zum „Schwarzen Schaf des Monats“ ernannt wurden, mittlerweile nicht mehr unter der bekannten Domain aktiv sind. Dazu zählen die Plattformen multishop-stollberg.de, tectrain24.org, zockerzentrale24.de und sunphone24.de.

Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen von Verbrauchern und Firmen gemeldeten Fällen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich kürt dann eine Jury aus Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Medien aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com. OpSec Security GmbH, Presse 

15.03.2012


Bundesweite IHK-Lehrstellenbörse online

Damit Lehrstellen keine Leerstellen bleiben

Ludwigshafen. www.ihk-lehrstellenboerse.de lautet die Adresse für die neue bundesweit recherchierbare Lehrstellenbörse der IHKs, die heute, 22. Februar, für alle online geht. Sie soll Jugendliche und Unternehmen noch schneller und effizienter zusammenbringen und so helfen, dem Mangel an Fachkräftenachwuchs gezielt entgegen zu wirken.

Betriebe, die ihre freien Plätze einstellen, dehnen ihren Suchradius damit auf ganz Deutschland aus. Zudem bietet diese Plattform im Vergleich zu älteren zusätzliche Möglichkeiten: So können Unternehmen mit vielen Filialen ihre Angebote dort zentral einpflegen und für ihre jeweiligen Standorte Auszubildende suchen.

Umgekehrt haben Jugendliche, die sich für einen ganz bestimmten Beruf interessieren, durch die bundesweite Suche bessere Chancen, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Darüber hinaus können die Ausbildungsplatzsuchenden Dokumente wie Lebenslauf, Anschreiben oder Foto direkt hinterlegen. Sehen können es jedoch nur die Unternehmen, für die es der Jugendliche freigibt und deren Anforderungsprofil zu mindestens 80 Prozent mit dem Gesuch übereinstimmt. Registrierte Nutzer werden täglich über neue Ausbildungsplätze benachrichtigt.

Die Lehrstellenbörse bietet zudem jede Menge nützliche Informationen für Jugendliche zum Start in die Ausbildung, wie z. B. Steckbriefe zu ca. 270 Berufen. Für die teilnehmenden Unternehmen ist sie mit der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) verlinkt, so dass sie Zugang zu allen Berufsverordnungen haben. Die Nutzung ist sowohl für Unternehmen, die ihre Angebote einstellen, als auch für Jugendliche, die ihre Gesuche veröffentlichen, kostenlos.

Das Portal www.ihk-lehrstellenboerse.de ist ein gemeinsames Projekt der Industrie- und Handelskammern. Die Plattform war zunächst nur für Unternehmen freigeschaltet, damit sie ihre Angebote einstellen können. Ab heute, 22. Februar, ist die Lehrstellenbörse für alle freigeschaltet und die Suche nach Ausbildungsplätzen kann beginnen. Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

22.02.2012


Verkehrsverbund Rhein-Neckar – „Neusechziger“ fahren einen Monat gratis!

Das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′

Wer im Jahr 2012 seinen 60. Geburtstag feiert, kommt mit dem ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) einen Monat gratis kreuz und quer durch das Verbundgebiet.

Das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ ist unschlagbar: 12 Monate fahren aber nur 11 Monate zahlen, das ist ein echter Geburtstagsknaller für alle „Neusechziger“. Mit dem ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ können alle, die im Jahr 2012 ihren 60. Geburtstag feiern und ihr Abo innerhalb von 12 Monaten ab dem 60. Geburtstag bestellen, einen Monat gratis in den Bussen, Straßenbahnen. freigegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn VRN jeweils in der 2. Klasse) und Ruftaxilinien des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) unterwegs sein. Von Alzey und Bensheim im Norden bis Weißenburg und Lauterburg im Elsaß sowie Sinsheim im Süden, vom Main-Tauber-Kreis im Osten bis weit über Kaiserslautern in Richtung Westen hinaus ist man mit dem ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ bequem auf Tour.

Das Glückwunsch-Abo ist - wie das reguläre Karte-ab-60-Abo - eine verbundweit gültige Jahreskarte. Allerdings kann das Glückwunsch-Abo innerhalb des ersten Schnuppermonats getestet (und gekündigt) werden. Erfolgt keine Kündigung läuft das Jahresabo weiter. Der Vorteil des Glückwunsch-Abos: 12 Monate fahren, aber nur 11 Monate bezahlen. Das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ kostet 34,20 € im Monat bzw. 376,20 € pro Jahr bei Einmalzahlung im Voraus.

Bestellen können „Neusechziger“ das ′Karte ab 60-Glückwunsch-Abo′ ab dem Monatsersten des Monats, in dem sie ihren 60. Geburtstag feiern. Informationsflyer mit Bestellschein gibt es bei den Bürgerbüros der Stadtverwaltung Speyer und der Stadtwerke Speyer GmbH.

Einfach den BesteIIschein und die Einzugsermächtigung ausfüllen und an das zuständige Verkehrsunternehmen schicken.

24.02.2012


Kampf gegen Adressbuchschwindel

Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt „Gewerbeauskunftzentrale“

Ludwigshafen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011, Az.: 39 0 148/10, bestätigt, wonach die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH – besser bekannt als „Gewerbeauskunftzentrale“ – die im Geschäftsverkehr benutzten Angebotsformulare für Adressbucheinträge im Internet zu unterlassen hat. Die Berufung der „Gewerbeauskunftzentrale“ wurde nach mündlicher Verhandlung am 14.02.2012 zurückgewiesen (Az.: I-20 U 100/11). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz warnt bereits seit August 2010 vor Adressbuchschwindel der „Gewerbeauskunftzentrale“. Betroffene Unternehmen, die das Formular irrtümlich unterzeichnet haben, eröffnet diese Entscheidung gute Chancen, dass auch eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung vor Gericht Bestand haben könnte. Der Bundesgerichtshof hat in einem ähnlich gelagerten Fall (Az.: I ZR 157/10) bereits entschieden, dass eine irreführende Formularaufmachung in der Gesamtbetrachtung wettbewerbswidrig ist.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. hatte die Gewerbeauskunftzentrale auf Unterlassung der Verwendung des Angebotsformulars verklagt. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Werbung mit einem Monatspreis, obwohl die Mindestlaufzeit eines Vertrags mehr als einen Monat beträgt, als Irreführung über wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung eingestuft, da der Eindruck erweckt werde, dass die angebotene Leistung durch Zahlung in dieser Höhe zu erhalten sei. Auch die Überschrift “Gewerbeauskunft- Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge -“ erwecke den Eindruck, es handele sich um eine öffentliche Stelle. Dieser Eindruck werde durch die Gestaltung des Textes als Formular verstärkt, da die voreingetragenen Angaben zu prüfen und zu ergänzen seien. Die Richter befanden, dass die Gestaltung des Formulars in seiner Gesamtaufmachung irreführend sei, da Adressaten in mehrfacher Hinsicht getäuscht werden.

Die Gewerbeauskunftzentrale hatte massenhaft ein amtlich gestaltetes Formular verschickt und um Überprüfung der Unternehmensdaten gebeten. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches Verzeichnis, hatten zahlreiche Unternehmen den Vordruck ausgefüllt und unterzeichnet und dann eine Rechnung über rund 600 Euro erhalten. Mit der Unterschrift kam ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag über einen Eintrag in einem Adressverzeichnis zustande, den die Unternehmer nicht wollten und der für sie wirtschaftlich nutzlos war.

Wer einen Adressbuchschwindel vermutet, sollte sich an die IHK Pfalz zwecks rechtlicher Unterstützung wenden. Die IHK Pfalz kooperiert ständig mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. bei der Bekämpfung des Adressbuchschwindels.

Weitere Infos finden Sie hier...  Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

20.02.2012


Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen / Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung

Hamburg/Heidelberg (ots) - Das Verkaufsportal Verivox muss verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen unterlassen. Das entschied das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung.

Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einem Antrag des unabhängigen Stromanbieters FlexStrom, der sich durch das Verkaufsportal deutlich benachteiligt sieht.

Die Verivox GmbH vermittelt gegen Provision Kunden an Stromanbieter. Als Entscheidungshilfe werden dabei auch Kundenbewertungen gezeigt. Diese sollen dokumentieren, wie viele der bisherigen Kunden - zum Beispiel aus den letzten sechs Monaten - den Stromanbieter wieder wählen würden. Bei diesen Werten gab es merkwürdige Änderungen als es zum Streit zwischen FlexStrom und Verivox kam.

Die angebliche Wiederempfehlungsrate von Kunden aus den letzten sechs Monaten war innerhalb von 3 Wochen von 64 Prozent auf 35 Prozent gesunken. Dies geschah nur wenige Tage nachdem FlexStrom die benachteiligte Darstellung eines Tarifs bemängelt und Klage auf Schadenersatz und korrekte Darstellung gegen die Verivox GmbH erhoben hatte.

Das LG Hamburg untersagte Verivox nun per Einstweiliger Verfügung, Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".(LG Hamburg, 315 O 22/12) Die Zuwiderhandlung kann der Verivox GmbH ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro einbringen.

Schon in den vergangenen Jahren hatte sich FlexStrom bei Verivox beschwert, da der Verdacht bestand, die Kundenbewertungen des Verkaufsportals würden zulasten von FlexStrom manipuliert.

Das Verkaufsportal Verivox ist stark umstritten. Insbesondere seit der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es mehrfach Vorwürfe gegen die Verivox GmbH gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter von Verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote maßgeblich beeinflusst. Im Gegenzug soll Teldafax besonders hohe Provisionen an Verivox gezahlt haben.

05.02.2012


Grunderwerbsteuer wird erhöht

Die Grunderwerbsteuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt, wird in Rheinland-Pfalz ab dem 1. März 2012 von derzeit 3,5 % auf 5 % vom Kaufpreis angehoben.

Beurkundungstermine für städtische Bauplätze sollten daher im Interesse der Grundstücksinteressenten noch kurzfristig spätestens im Februar stattfinden.

Richtungsweisendes Urteil

Bundesgerichtshof: „Adressbuch-Abzocke“ wettbewerbswidrig

Ludwigshafen. Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungs- und Verschleierungsverbot. Das Formular ist daher rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 30. Juni 2011 (Az. I ZR 157/10) festgestellt.

Der beklagte Adressbuchverlag hatte mit einem solchen Formular den Eindruck erweckt, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens würden lediglich Eintragsdaten aktualisiert.

Heiko Lenz, zuständiger Jurist bei der IHK Pfalz, begrüßt die Entscheidung des BGH: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass bei derartigen Formularaufmachungen der Gesamteindruck für die Beurteilung der Irreführung entscheidend ist.“ Die Annahme einer irreführenden Formularaufmachung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht erhöhe die Chancen für Betroffene, dass auch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gerichtlich bestätigt wird. „Die höchstrichterliche Feststellung der wettbewerbsrechtlichen Irreführung im vorliegenden Fall lässt hoffen, dass man dem Adressbuchschwindel in Zukunft stärker Einhalt gebieten kann“, so Lenz weiter.

Der sogenannte „Adressbuchschwindel“ verursacht in der Wirtschaft jedes Jahr beträchtliche Schäden. Unternehmen wird ein rechnungsähnliches Formular übersandt, das suggeriert, weitere kostenpflichtige Eintragungen in ein vermeintlich öffentliches Register oder eine Datenbank seien erforderlich. Durch sonst für Behörden übliche Farben, Embleme, Aktenzeichen oder Geschäftsbezeichnungen wird der Eindruck eines behördlichen Schreibens verstärkt. Im Kleingedruckten ist dann zu lesen, dass durch die Unterzeichnung des Formulars ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Eintrag in ein Adressbuch im Internet zustande kommt, der jährliche Kosten von 500 bis 1.000 Euro verursacht.

Unternehmen, die in der Annahme einer Pflicht irrtümlich ein derartiges Angebot unterzeichnet haben, ist zu empfehlen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die IHK Pfalz arbeitet mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. bei der Bekämpfung des Adressbuchschwindels zusammen.

Betroffene Unternehmen können sich an Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020, E-Mail: heiko.lenz@pfalz.ihk24.de wenden.

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse http://www.pfalz.ihk24.de

13.01.2012


Vorsicht vor dubiosem Leasingvermittler

OpSec Security ernennt den Betreiber der Seite dc-essen.de zum „Schwarzen Schaf“ des Monats Dezember

München- Nicht nur Firmen, sondern auch immer mehr Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, Fahrzeuge zu leasen. Im Internet findet man zahlreiche Leasinganbieter bzw. -vermittler, die jedoch nicht alle seriös zu sein scheinen, wie zum Beispiel die Seite dc-essen.de. Wie OpSec in diesem Monat gemeldet wurde, hielt der Anbieter getroffene Absprachen nicht ein, wodurch dem betroffenen Kunden ein Schaden von mehreren hundert Euro entstand. Daher verleihen die Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember.

Das Discount-Center Essen wirbt auf seiner Internetseite dc-essen.de damit, auch bei negativster Schufa und ohne Einkommensnachweis Leasingverträge zu vermitteln. Jedoch scheint die Abwicklung nicht immer problemlos zu laufen. Wie ein betroffener Verbraucher OpSec mitteilte, schloss er über die Seite einen Leasing-Vertrag ab – Vertragspartner war laut seiner Meldung die Metropol Leasing GmbH – und überwies auch schon, wie gefordert, einen Teil des Geldes (mehrere hundert Euro). Wie er OpSec schrieb, wurden dann aber die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten; sein bereits gezahltes Geld erhielt er jedoch nicht zurück.

Die Website verfügt zwar über ein Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen, jedoch ist sie insgesamt recht unübersichtlich gestaltet. Dass der Betreiber der Seite dc-essen.de in betrügerischer Absicht mit der Metropol Leasing GmbH zusammenarbeitet, ist nicht nachweisbar, doch egal, ob es sich um ein Missverständnis oder Betrug handelt, Fälle wie dieser sind aufgrund der hohen finanziellen Schäden für betroffene Kunden äußerst ärgerlich.

„Bei Versprechen wie ‚ohne Schufa-Prüfung` oder bei besonders günstigen Angeboten sollten Verbraucher vorsichtig sein“, rät Mechthild Imkamp, Marketing Direktorin bei OpSec Security. „Zudem sollte man sich bei Vermittlern auch über die eigentlichen Vertragspartner informieren, da diese letztendlich für die Leistungserfüllung verantwortlich sind.“

Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Veröffentlicht werden die Schwarzen Schafe auf der Homepage www.das-schwarze-schaf.com.

Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com. ZPR GmbH, Pressemitteilung

30.12.2011


Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Wärmedämmung und Schimmel

Immer wieder trifft man auf die Meinung, dass eine Wärmedämmung auf den Außenwänden die Schimmelbildung fördert. Diese Angst ist völlig unbegründet. Ganz im Gegenteil führt eine Wärmedämmschicht, die von außen auf die Wände angebracht wird, dazu, dass die Oberfläche auf der Raumseite wärmer wird. Damit nimmt das Risiko, dass sich Feuchtigkeit auf den Innenwänden niederschlägt, deutlich ab.

Feuchte Stellen mit anschließender Schimmelbildung findet man bei schlecht gedämmten Altbauten meist auf den kältesten Stellen der Außenwände. Das sind die Wandecken oder dort wo eine Decke auf der Außenwand aufliegt sowie im Bereich von Fensterleibungen. Dies sind so genannte Wärmebrücken, über die die Wärme besonders schnell nach draußen abfließt. Dadurch ist die Oberfläche auf der Raumseite kalt. Kommt dann noch falsches Heizen und Lüften dazu, ist der Schaden vorprogrammiert. Eine Außenwanddämmung überdeckt diese Wärmebrücken, die innere Oberflächentemperatur steigt und Feuchtigkeit kann sich, ein ausreichendes Lüftungsverhalten vorausgesetzt, nicht mehr so schnell bilden.

Fragen hierzu und zu allen anderen Bereichen des Energiesparens beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Gespräch nach telefonischer Voranmeldung.

Der Energieberater hat in Germersheim am Freitag, den 16.12.11 von 8:30 bis 12 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 0 72 74/530. VZ-RLP, Pressestelle

Für weitere Informationen:

Energieberatungshotline 01805 / 60 75 60 20

(14 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct/Min. Mobil)

Mo + Do von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr,

Di von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr.

29.11.2011


Marktcheck Fernsehkauf – Beratung für Senioren kann besser werden

Leitfaden der Verbraucherzentrale als Einkaufshilfe

(VZ-RLP / 24.11.2011) Beim Fernsehkauf werden Seniorinnen und Senioren zu selten nach ihren Wünschen und Bedürfnissen gefragt, so lässt sich das Ergebnis eines stichprobenartigen Marktchecks der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zusammenfassen. Neun Testpersonen im Alter 60 plus haben im Juli und August 2011 in den Städten Mainz, Kaiserslautern und Trier in 62 Einkaufsgesprächen die Kundenfreundlichkeit der Beratung in insgesamt 21 Fachgeschäften und großen Elektromärkten getestet. Unterm Strich erhielten die Beratungsgespräche von den Testern die Note befriedigend (2,7). Dieser Wert wurde allerdings nur erreicht, weil die Tester gut vorbereitet waren und entsprechend nachfragen konnten. Wer wenig informiert zum Einkauf startet, kommt schlechter weg und trifft unter Umständen die falsche Kaufentscheidung.

„Nur informierte Verbraucher bekommen beim Einkauf das Fernsehgerät, das zu ihren Wünschen und Bedürfnissen passt“, so das Fazit von Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Zwar waren viele Verkäufer engagiert und freundlich. Dennoch sind der Handel und auch die Hersteller gefragt, stärker auf die Anforderungen von Senioren Rücksicht zu nehmen.“ Als Einkaufshilfe hat die Verbraucherzentrale einen Leitfaden zum Fernsehkauf erstellt, der wichtige Begriffe erläutert und Kunden vor Fehlentscheidungen schützen soll.

Ergebnisse des Marktchecks im Einzelnen

Fast alle Testpersonen bemängelten, dass sie nicht nach ihrer individuellen Situation und ihren Vorstellungen gefragt wurden und dass sie viele Informationen erst auf Nachfrage erhielten. Vor- und Nachteile verschiedener Geräte erläuterten die Verkäufer meist nur, wenn die Tester danach fragten. Kritisiert wurde auch, dass die Verkäufer englische oder technische Fachbegriffe nicht von sich aus erklärten. In einigen Fällen wurden ungeeignete Geräte empfohlen oder versucht, den Kunden ein weitaus teureres Gerät zu verkaufen als es ihren Preisvorstellungen entsprach.

Die Bewertung der Fachkompetenz der Berater fiel sehr uneinheitlich aus. Es war allerdings kein deutlicher Unterschied zwischen Fachgeschäften und großen Elektronikmärkten zu erkennen. Positiv haben die Testpersonen vermerkt, dass die Verkäufer in der Regel schnell aufzufinden, freundlich, aufmerksam und hilfsbereit waren. Auf Nachfrage gaben sie auch detaillierte Erläuterungen zum Beispiel zu Vor- und Nachteilen einzelner Geräte. In den großen Elektronikmärkten mussten die Tester allerdings in der Regel länger auf einen Verkäufer warten als in den aufgesuchten Fachgeschäften. Die Beratungsgespräche dauerten je nach Modellsituation zwischen 10 und 50 Minuten.

Anhand verschiedener vorgegebener Fragestellungen hatten die Testpersonen überprüft, wie intensiv und ausführlich die Beratung war und ob die Kaufempfehlung zur individuellen Situation des Kunden passt.

Wünsche der Kunden an den Handel und Hersteller– Erfahrungen in der Praxis

In einer Vorab-Befragung von 84 Senioren hatte die Verbraucherzentrale die Zielgruppe nach ihren Wünschen beim Fernsehkauf befragt. Wichtig war den Befragten in erster Linie, dass sich der Verkäufer ausreichend Zeit nimmt, auf individuelle Anforderungen eingeht und fachlich kompetent ist. Viele wünschen sich zudem, dass der Verkäufer keine englischen oder technischen Fachausdrücke verwendet oder diese zumindest verständlich erläutert. „In diesen Punkten muss der Handel noch besser werden“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Verkäufer sollten stärker auf die Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen.“ Bei der Warenpräsentation ist eine gut lesbare Kennzeichnung und Beschreibung der Geräte der erste Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit.

Von den Geräten wünschen sich die Befragten in erster Linie, dass sie einfach zu bedienen sind. Eine gut lesbare Bedienungsanleitung in verständlicher und gedruckter Form sollte selbstverständlich sein. Viele legen zudem Wert auf einen geringen Stromverbrauch, einen Kundendienst in der Nähe und ein leicht zu installierendes Gerät. Kaum Wert legten die befragten Senioren auf Zusatzfunktionen wie 3D-Fernsehen. Die Verbraucherzentrale sieht die Hersteller in der Pflicht, die Anliegen der älteren Generation stärker zu berücksichtigen und eine einfache und verständliche Bedienbarkeit zu gewährleisten.

Einkaufshilfe der Verbraucherzentrale

Damit sich Senioren vor dem Kauf umfassend informieren und sich gut auf das Verkaufsgespräch vorbereiten können, hat die Verbraucherzentrale die Broschüre „Durchblick beim Fernsehkauf - Einkaufshilfe für Senioren“ erarbeitet. Darin sind die wichtigsten Informationen in verständlicher Form aufbereitet und Fachbegriffe erklärt. Die Broschüre kann beim Stützpunkt der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, Zi 45 immer donnerstags von 10 – 15 Uhr kostenlos abgeholt werden. Postversand erfolgt gegen 1, 40 Euro in Briefmarken durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz.

Für individuelle Fragen steht der Fernsehexperte der Verbraucherzentrale telefonisch unter der Rufnummer 06131/ 28 48 888 (Dienstag und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr) zur Verfügung.  

Die Broschüre und der Marktcheck wurde ermöglicht durch eine Finanzierung aus dem Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur. VZ-RLP

25.11.2011


Mittelrhein-Klinik Bad Salzig: Rehabilitation mit Kindern möglich

Das gibt es in Rheinland-Pfalz nur hier: In die Mittelrhein-Klinik Bad Salzig können Mütter oder Väter zu ihrer eigenen stationären Rehabilitation nicht nur ihre Kinder mitbringen, die Klinik bietet auch eine begleitende pädagogische Betreuung und ein erlebnispädagogisches Programm. Dieses neue Angebot gilt für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 13 Jahren. Für Mütter oder Väter wird es so wesentlich leichter, eine medizinische Rehabilitation durchzuführen. Und mit einem angenehmen und ausgeglichenem Eltern-Kind-Verhältnis ist der langfristige Erfolg der Rehabilitation positiv zu beeinflussen. Während Mutter oder Vater in der Mittelrhein-Klinik ihre individuelle und ganzheitliche Rehabilitation durchführen, werden ihre Kinder pädagogisch betreut. Dazu gibt es für die Kinder vielfältige Angebote: Neben dem Besuch der Ganztagsschule vor Ort und erlebnispädagogischen Aktionen der Klinik mit viel Bewegung und Erlebnissen in der Natur, gehören auch Schwimmen, Turnen oder Basteln gemeinsam mit den Eltern dazu. In kindgerechten Betreuungsräumen sorgen Fachkräfte für die Kinder, und in kinderfreundlich eingerichteten Appartements können Mutter oder Vater sich außerhalb ihrer Therapiezeiten um ihre Kinder kümmern. Auch für die Eltern hat die Klinik zusätzliche Angebote, um die Beziehung zu ihrem Kind zu stärken: Neben einer pädagogischen Beratungsgruppe gibt es Infos und Tipps zur Bewegung mit Kindern oder gesunder Ernährung für Kinder. Die Mittelrhein-Klinik Bad Salzig ist eine Rehabilitationseinrichtung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. Sie behandelt psychosomatische, psychoonkologische und onkologische Erkrankungen. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und den Servicestellen für Rehabilitation - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Selbstverständlich gibt es Informationen auch direkt bei der Mittelrhein-Klinik Bad Salzig unter 06742 608-0. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Presse

21.11.2011


Polizei und Bürger gemeinsam gegen Wohnungseinbruch

Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe gegen Wohnungseinbrüche (GEG) des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hat seit 01. November 2011 ihre Arbeit intensiviert, um gegen Wohnungseinbrecher vorzugehen.

Auch in diesem Jahr wird der Trend bestätigt, der schon seit vielen Jahren erkennbar ist:

Wohnungseinbruchsdiebstähle werden vornehmlich in der sogenannten dunklen Jahreszeit begangen. Die Fallzahlen für die Monate Oktober bis Februar liegen regelmäßig höher als in den Sommermonaten.

Dies liegt daran, dass eine Abwesenheit von Hausbewohnern für Täter leicht erkennbar ist, weil es bereits früh dunkel wird und in den Häusern und Wohnungen kein Licht brennt.

Als besonders kritisch sind die späten Mittagsstunden und frühen Abendstunden anzusehen, weil dort häufig Hausbewohner noch nicht von der Arbeit nach Hause gekehrt sind oder die Zeit nach der Arbeit für den Einkauf nutzen und es bereits dunkel ist.

Insbesondere bei Einfamilienhäusern versuchen die Täter regelmäßig den Zugang ins Objekt von uneinsehbaren Bereichen zu erlangen. Diesbezüglich sind insbesondere Terrassentüren oder -fenster Angriffsobjekte, wobei mit entsprechender Übung ein Aufhebeln der Angriffsobjekte erreicht wird. Die Eigentümer statten diesen Bereich meist mit entsprechendem Sichtschutz aus, was die Täter für ihre Zwecke nutzen.

In Mehrfamilienhäusern ist vornehmlich die Wohnungseingangstür Angriffsziel, wobei zuvor durch Klingeln und/oder Klopfen überprüft wird ob die Bewohner sich in der Wohnung aufhalten.

Die während der dunklen Jahreszeit steigende Zahl der Wohnungseinbrüche hat die Polizei auch in diesem Jahr wieder veranlasst, eine gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung dieser Straftaten einzusetzen.

Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe gegen Wohnungseinbrüche (GEG) des Polizeipräsidiums Rheinpfalz hat seit 01. November 2011 ihre Arbeit intensiviert, um gegen Wohnungseinbrecher vorzugehen.

Mit Hilfe der Bürgerinnen und Bürger will die Polizei gemeinsam Stärke zeigen, um den Wohnungseinbrüchen zu begegnen.

Deshalb die Bitte der Polizei:

Falls Sie eine Beobachtung gemacht haben, auch wenn Sie Ihnen belanglos erscheint, teilen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Polizeidienststelle mit. Bei Gefahr, also Hilferufen, ausgelöste Alarmanlagen oder in dringenden Verdachtsfällen alarmieren Sie sofort die Polizei über den Notruf 110. Geben Sie an: Was ist passiert? Wo und wann ist es passiert ? Wer sind Sie und wie sind Sie erreichbar ? Die Täter wählen Objekte bevorzugt nach folgenden Kriterien aus: Die Wohnung ist dunkel, es ist keine Geräuschquelle in der Wohnung zu hören, der Wohnungsinhaber nimmt bei Probeanrufen das Telefon nicht ab, der Briefkasten ist nicht geleert. Die Gefahr, Opfer eines Wohnungseinbruches zu werden, kann man erheblich reduzieren.

Die Polizei empfiehlt:

Signalisieren Sie niemals Abwesenheit. Viele Täter scheuen die Konfrontation mit Zeugen. Sie fühlen sich entdeckt und lassen von dem Objekt ab. Besprechen Sie den Anrufbeantworter so, dass Fremde beim Abhören ihre Abwesenheit nicht erkennen können. Sprechen Sie Ihre Nachbarschaft an. Ein wachsamer Nachbar erkennt sehr schnell, wenn ungewohnte oder verdächtige Aktivitäten vor dem Haus oder auf dem Grundstück stattfinden. Achten Sie auf fremde Fahrzeuge und fremde Personen in Ihrer Nachbarschaft. Bei einem Verdacht informieren Sie die Nachbarn und verständigen Sie die Polizei. Jeder Hinweis kann wichtig sein. Meldungen nimmt die Ermittlungsgruppe unter der Telefonnummer 0621 / 963 - 1113 oder die Notrufnummer 110 entgegen. Auch bei kurzer Abwesenheit sollten Fenster, Balkon- und Terrassentüren geschlossen werden. Gekippte Fenster machen es dem Täter sehr leicht. Die geöffnete Garage, in der kein Fahrzeug steht, sollte ebenfalls verschlossen werden. Rollläden, die tagsüber geschlossen bleiben, signalisieren auch Abwesenheit. Die Wohnungseingangstür sollte immer abgeschlossen sein, nur ins Schloss ziehen, reicht nicht aus.

Mechanische Sicherungen:

Einbrecher wollen in sehr kurzer Zeit in das Objekt gelangen, um nicht entdeckt zu werden. Die Mehrzahl der Einbrecher, so haben Untersuchen ergeben, kommen in weniger als 3 Minuten in das Objekt. Deshalb empfiehlt die Polizei unter anderem . mechanische Sicherungsvorkehrungen, die dieser sogenannten “ Widerstandszeit” standhalten. Bei der Wohnungstür sollte es sich um eine einbruchhemmende Tür handeln. Tür- rahmen (Zarge) müssen mechanisch stabil mit dem Mauerwerk verbunden sein. Durch mehrfach im Mauerwerk verankerte Schließbleche ( Materialstärke 3-5 mm ) wird des Aufhebeln im Schlossbereich wesentlich erschwert. Das Aufhebeln im Bandbereich der Tür wird durch spezielle Bändersicherungen vereitelt. Das Türschloss sollte ein Sicherheitsschloss mit einem nach Din geprüften Profilzylinder sein. Eine weitere Möglichkeit, die Wohnungstür abzusichern, sind Querriegelschlösser, die nachträglich angebracht und im Mauerwerk verankert sind. Fenster und Türen sollten mit DIN-geprüften, einbruchhemmenden Sicherheitsbeschlägen ausgestattet sein. Eine Nachrüstung mit Zusatzsicherungen, wie z.B. Zusatzkastenschlössern, Fensterstangen Verriegelungen und Bändersicherungen ist immer möglich. Alle Fenster- und Türsicherungen sollten mindestens an der Griff- und Bandseite erfolgen. Die griffseitige Sicherung sollte abschließbar sein.

Sicheres Aufbewahren von Wertgegenständen:

Wertgegenstände wie Schmuck und Bargeld sollten in der Wohnung nicht in einer Schublade oder im Kleiderschrank in einer Kassette aufbewahrt werden. Besser ist es, Schließfächer zum Beispiel bei Banken oder ein Wertschutzbehältnis (Safe) zu nutzen. Zudem sollten Wertgegenstände mit einem Bandmaß oder einem Vergleichsgegenstand fotografiert werden, um die Größenunterschiede auf dem Farbfoto erkennen zu können. Die Fotografien sollten getrennt von den Wertsachen aufbewahrt werden.

Was bleibt nach einem Wohnungseinbruch ? Ein Einbruch kann für viele Opfer zum Albtraum werden. Dabei ist die psychische Belastung oft schlimmer als der materielle Schaden. Das Sicherheitsgefühl, die persönliche Sicherheit, ist beeinträchtigt. Unterschiedliche Reaktionen werden bei den Opfern ausgelöst. In Zusammenarbeit mit vielen anderen Hilfsorganisationen führen Polizeibeamte im Rahmen der Opfernachsorge Gespräche mit den Betroffenen. Maßnahmen und Verhaltensanleitungen, die auf jeden Einzelfall abgestimmt sind, sollen Ängste abbauen und das Sicherheitsgefühl stärken.

Im Informationszentrum, Bismarckstraße 116, erhalten die Bürger eine kostenlose Broschüre, die ihnen einen Überblick über Sicherungsmöglichkeiten und wichtige Verhaltensgrundsätze für den Einbruchschutz gibt.

Auf Wunsch führen Mitarbeiter des Zentrums Polizeiliche Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz bei jedem interessierten Bürger eine Schwachstellenanalyse vor Ort durch. Terminanfrage unter: 0621 / 963-2510. 
Zentrum Polizeiliche Prävention POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ Bismarckstraße 116 67059 Ludwigshafen am Rhein 

03.11.2011


Kfz-Versicherung sollte nicht nur über den Preis entschieden werden

Wolfgang Baumjohann, Versicherungsbeauftragter der Sparkasse Vorderpfalz, empfiehlt, frühzeitig an ein neues Kennzeichen für Mofas und Roller denken. Wolfgang Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer empfiehlt: Kfz-Versicherung sollte nicht nur über den Preis entschieden werden.

Versicherungswechsel gut überdenken

In der Kfz-Versicherung toben seit Jahren ein unerbittlicher Preiskampf und eine intensive Rabattschlacht. Ein Spezialtarif jagt den anderen. Gerade jetzt, auf das Jahresende hin, haben die Versicherer alle Hände voll zu tun, Kündigungen und Neuverträge unter Dach und Fach zu bringen. Der Stichtag für den Wechsel ist bei den meisten Versicherern der 30. November – entsprechend hart werden Autofahrer in den Wochen vor diesem Termin "bearbeitet". Doch: Worin unterscheiden sich die Angebote der Versicherer eigentlich? Ist es sinnvoll, die Autoversicherung über den Preis zu entscheiden?

"Bei der Autoversicherung gilt dasselbe, wie bei allen anderen Versicherungen auch. Der Preis ist ein Merkmal einer Versicherung, die Leistungen und Versicherungsbedingungen, der Service und die Schadenregulierung sowie Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Versicherungsprodukten sollten genauso in die Überlegungen mit einfließen", sagt Wolfgang Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer. Die sogenannten Versicherungsrankings zeigen eine scheinbare Transparenz in einem immer unüberschaubareren Markt. Viele nutzen diese als Beratungshilfe. Doch die Rankings werden häufig ausschließlich über den Preis entschieden, die Serviceleistungen hingegen lassen sich schwer bewerten, da sie sehr unterschiedlich sind.

Tarifdschungel und Rabattschlachten kennzeichnen die Kfz-Versicherung
"Wechseln sollte nur, wer mit seiner Versicherung sehr unzufrieden ist. Sei es, dass sie wesentlich zu teuer ist oder einen bestimmten Service nicht bietet, der mir wichtig ist", ist Wolfgang Baumjohann überzeugt. "Aber man sollte auch bedenken: Was nützt mir ein super Preis, wenn ich im Schadenfall in der Warteschleife irgendeines Call Centers hänge? Deshalb brauche ich einen soliden Partner an meiner Seite, der für mich erreichbar ist - gerade im Schadenfall". Und ein Schaden kann in jeder Sekunde des Tages passieren. Sei es, dass jemand auf mein parkendes Auto auffährt, man selbst einen Unfall verursacht oder der Wagen gestohlen wird. "Diese Gefahr ist nicht zu unterschätzen", betont Wolfgang Baumjohann.

Wichtig beim Wechsel
Wenn der Vertragsablauf der 1. Januar ist, was auf die meisten Verträge zutrifft, muss man bis spätestens 30. November kündigen. Das heißt, man sollte das Kündigungsschreiben spätestens am 25. November losschicken. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Ein neuer Vertrag gilt dann ab 1. Januar des neuen Jahres. Bei allen anderen Vertragsabläufen gilt ebenfalls: Die Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens einen Monat vor Vertragsablauf vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht hat man bei Fahrzeugwechsel, nach einer Schadenregulierung oder Beitragserhöhung. Grundsätzlich sollte man erst kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen und die "Deckungszusage" eingegangen ist. Nur so bleibt ein durchgängiger Versicherungsschutz bestehen. Ins Kündigungsschreiben selbst müssen neben den üblichen Daten die Nummer des Versicherungsscheines und das Kennzeichen des Fahrzeugs. Die persönliche Unterschrift gehört ebenfalls dazu. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann den Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken. Außerdem sollte man eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern.

Rückfragen zum Thema beantworten die Experten der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer: Tel: 06232 / 103-415, Mail: wolfgang.baumjohann@sparkasse-speyer.de. KREIS- UND STADTSPARKASSE SPEYER, Presse

11.10.2011


Dachbodendämmung ab Jahresende Pflicht

Stuttgart- Ab dem 31. Dezember 2011 schreibt die Energieeinsparverordnung eine Dämmung der obersten Geschossdecken verpflichtend vor. Ausgenommen sind lediglich Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Richtig verlegt, steigert die Dämmung aber nicht nur die Energieeffizienz, sondern senkt auch die Heizkosten – und spart so bares Geld.

„Eine 20 Zentimeter dicke Dämmschicht auf einem 50 Quadratmeter großen Dachboden eines typischen Altbaus spart rund 175 Euro im Jahr ein“, erklärt Kerstin Thomson, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Und: Mit steigenden Energiepreisen erhöht sich das Einsparpotenzial nochmals. Bei einer angenommenen Preissteigerung von jährlich sechs Prozent können so im Laufe von 20 Jahren bis zu 8.000 Euro zusammenkommen. „Kaum eine Sanierungsmaßnahme rechnet sich besser und leistet dabei einen so großen Beitrag zum Klimaschutz", betont Thomson.

Der in der Energieeinsparverordnung geforderte Wärmedämmwert, auch U-Wert genannt, kann bereits mit dem Verlegen einer 16 Zentimeter starken Dämmschicht auf der Geschossdecke erreicht werden. Wer eine dickere Dämmschicht anbringt, kann zusätzlich Fördergelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten – dabei kann auch eine schon vorhandene Dämmung angerechnet werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Ausführung der Maßnahme durch eine Fachfirma sowie die Bestätigung der verbauten Dämmstoffstärken und der angemessene Durchführung durch einen Sachverständigen.

Bei Fragen zur Durchführbarkeit einer Dachgeschossdämmung in den eigenen vier Wänden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0180-5-505 999 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro/Min.)

 

08.09.2011


Stützpunkt der Verbraucherzentrale in Germersheim eröffnet

jüs (Germersheim) Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat in der Kreisverwaltung Germersheim einen neuen Stützpunkt eingerichtet. Landrat Dr. Fritz Brechtel und Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale, unterzeichneten im Rahmen einer kleinen Feierstunde den Kooperationsvertrag. Ab sofort bietet der Stützpunkt eine anbieterunabhängige Beratung in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung an. An jedem Donnerstag von 10 bis 15 Uhr steht die diplomierte Ökotrophologin Heike Rosmann hilfesuchenden Verbrauchern mit Rat und Tat zur Seite. Berufserfahrung hat die 39 –jährige unter anderem als langjährige Fachkraft in der Verbraucherzentrale Kaiserslautern gesammelt.

Vorstandsmitglied Ulrike von der Lühe freut sich über den neuen Stützpunkt in Germersheim: “Jetzt sind wir in der Südpfalz angekommen, es ist toll, dass die Kreisverwaltung uns hier einen Raum zur Verfügung stellt und auch der Personalaufwand finanziert wird”, sagt sie. Für viele Verbraucher sei es wichtig, eine Fachkraft vor Ort zu wissen, bei der man sich persönlich Rat holen kann, unterstreicht sie.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ist sich sicher, daß durch die neue regionale Anlaufstelle das bereits bestehende Beratungsangebot abgerundet wird. Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kreisbeigeordnete Andy Becht sieht in dem neuen Angebot eine starke Entlastung für die Verwaltung. “Die Kreisverwaltung ist bereits ein Tempel der Beratung”, sagt er. Die Behörde verstehe sich als bürgerorientierte Beratungsstelle. Durch das neue Beratungsangebot erfahren die kreiseigenen Beratungsstellen eine Entlastung.  Während die Mitarbeiter bestimmte Anfragen über ihre Grundaufgaben hinaus bisher mitbearbeiten mußten, könnten Sie jetzt auf den Sachverstand der Verbraucherzentrale verweisen. Und genügend Sachverstand hat Beraterin Heike Rosmann mit im Gepäck: Allgemeines Verbraucherrecht, Datenschutz, Urheberrechtsverletzungen, Haustürgeschäfte, Internetverträge und unerwünschte Telefonwerbung sind nur einige der vielen Themen, bei denen Rosmann dem Verbraucher mit Rat und Tat zur Seite stehen will. Aber auch in Sachen Telekommunikation und neue Medien hilft sie gerne weiter, zum Beispiel wenn ein Verbraucher im Dschungel der vielen Telefontarife nicht weiß, welcher für ihn der richtige ist. “Oberstes Motto ist für uns die Hilfe zur Selbsthilfe”, beschreibt Rosmann ihr Konzept. Neben persönlicher Beratung stehen dem Verbraucher auch kostenlose Infobroschüren und Faltblätter zur Verfügung. Zusätzlich zu den Sprechstunden besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt über eine zentrale Servicenummer bei der Verbraucherberatungsstelle in Kaiserslautern. Die Gebühr einer Beratung vor Ort in Germersheim kostet den Verbraucher in der Regel 15 Euro.

Der Stützpunkt in der Luitpoldstrasse 1 in Germersheim ist ab sofort donnerstags von 10-15 Uhr besetzt. Die Terminvereinbarung zu einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgt zentral über die Beratungsstelle Kaiserslautern unter der Rufnummer: 0631/ 92881. Fotos: jüs

05.09.2011


Verweigerung der Zusatzbeiträge: 150.000 Kassenpatienten droht Pfändung

. Checkliste informiert über Rechte und Pflichten der Versicherten
. DAK: Sozialgericht Berlin erklärt erhobene Zusatzbeiträge für unrechtmäßig

Berlin, 18.08.2011. Noch immer sorgt das Thema Zusatzbeitrag bei vielen Kassenpatienten für Ärger und Verunsicherung. Nach Einführung der Praxisgebühr, der Steigerung des allgemeinen Beitragssatzes und Zuzahlungen können die gesetzlichen Krankenkassen seit 2009 noch einen zusätzlichen Beitrag von ihren Versicherten verlangen, wenn sie mit den Geldern aus dem Gesundheitsfonds nicht mehr auskommen. Viele Versicherte haben daher bis dato die Zahlung verweigert - dies könnte sie nun teuer zu stehen kommen. Rund 150.000 Versicherten droht die Gehalts- oder Rentenpfändung durch die zuständigen Hauptzollämter.

Checkliste klärt auf: Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer

Da sich Versicherte komplett alleine um die Entrichtung der Zusatzbeiträge kümmern müssen, macht sich Verunsicherung und auch Frust breit. Abhilfe schafft nun das Verbraucherportal 1A Krankenversicherung. Unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/checkliste erhalten Verbraucher ab sofort eine 10 Punkte umfassende Checkliste zum Thema Zusatzbeiträge.

Die vier wichtigsten Punktezusammengefasst:

1. Offizielle Ankündigung durch die Krankenkasse abwarten
Zunächst muss jedes Mitglied eine Ankündigung erhalten, in der die Krankenkasse die Erhebung des Zusatzbeitrages offiziell mitteilt.

2. Rechtmäßigkeit überprüfen
Anschließend sollte die Ankündigung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

3. Einen Wechsel in Betracht ziehen
Nicht alle Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Freiwillig Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.*

4. Fälligkeit des ersten Zusatzbeitrages und Zahlungsmodalitäten beachten
Zahlungsverzug kann zu Mahnverfahren, Säumniszuschlägen oder sogar Pfändung führen. Daher unbedingt die Fälligkeit der ersten Beitragszahlung beachten.

Wer einen Krankenversicherungswechsel anstrebt, kann sich auf 1A Krankenversicherung einen Überblick aller Krankenkassen und deren Zusatzbeiträge verschaffen. Zusatzbeitrag-Liste unter http://www.1a-krankenversicherung.de/zusatzbeitrag/liste

Sozialgericht Berlin erklärt DAK-Zusatzbeiträge für unrechtmäßig

Weniger gefährdet scheinen momentan die Zahlungsverweigerer der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK). Aktuell sorgt das Urteil des Sozialgerichts Berlin gegen die Krankenkasse für hitzige Diskussionen. Seit Februar 2010 mussten die Mitglieder einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von acht Euro monatlich leisten. Nun hat das Sozialgericht Berlin die bereits erhobenen Zusatzbeiträge der Krankenkasse für unrechtmäßig erklärt, da die Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen habe. Ob die Versicherten die bereits geleisteten Zahlungen tatsächlich erstattet bekommen bleibt vorerst offen, denn die DAK hat bereits Berufung angekündigt.

Über 1A Krankenversicherung
1A Krankenversicherung ist ein unabhängiges Verbraucherportal und befasst sich mit den Themen Krankenversicherung und Gesundheit. Zu den Services zählen tagesaktuelle Nachrichten und allgemein verständlich aufbereitete Verbraucherinformationen. Besucher haben unter http://www.1a-krankenversicherung.de/vergleich zudem mit einem unverbindlichen und kostenlosen Vergleich die Möglichkeit, die passende gesetzliche oder private Krankenversicherung zu finden. Außerdem finden die Verbraucher kompakte Informationen, darunter aktuelle Urteile, Studien oder Ratgeber zur Sozialversicherung.Presse: Agentur prBote

19.08.2011


Berufsstarter aufgepasst: Wichtige Post von der Rentenversicherung

Viele Jugendliche in Rheinland-Pfalz starten demnächst ins Berufsleben. Deshalb erhalten sie in diesen Tagen Post von der Deutschen Rentenversicherung: Ihren Sozialversicherungsausweis. Ob Minijobber, Auszubildender oder angehender Manager - der Sozialversicherungsausweis ist für jeden Arbeitnehmer wichtig. Er sichert, dass die Beiträge von Anfang an auf das Konto verbucht werden, aus dem später die Rente berechnet wird. Der Ausweis enthält Angaben zur Person und eine persönliche Versicherungsnummer. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz empfiehlt, alle Angaben genau zu prüfen und den Ausweis sorgfältig aufzubewahren. Denn nur wenn alles stimmt, stimmt später auch die Rente.

Sollte der Ausweis einmal verloren gehen oder es ändern sich persönliche Daten, stellt die Krankenkasse auf Antrag einen neuen Ausweis aus. Mehr Tipps finden Berufsstarter unter www.rentenblicker.de. Weitere Auskünfte gibt es auch bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Presse Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

29.07.2011


Kleine Änderungen mit großem Effekt

Wie sich die Energiewende auf die Strompreise auswirkt, ist noch umstritten.

Verbraucher befürchten jedoch, zukünftig tiefer in die Tasche greifen zu müssen. Für Kerstin Thomson, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ist das jedoch nicht zwingend: „Schon mit kleinen Verhaltensänderungen kann jeder seinen Strom­verbrauch und damit auch die Ausgaben spürbar senken.“

Der erste Schritt: eine ehrliche Bewertung des eigenen Verbrauchs. Vergleicht man die aktuelle Stromrechnung mit der des Vorjahres, wird deutlich, ob die verbrauchte Strommenge oder geänderte Preise zu einer höheren Rechnung geführt haben. In einem Ein-Personen Haushalt ist zum Beispiel eine Senkung des Stromverbrauchs auf unter 900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr möglich, solange das Warmwasser nicht mit Strom erzeugt wird. Mehr als 1.300 kWh sind viel für einen Singlehaushalt. Für einen Vier-Personen Haushalt gilt: 2.200 bis 3.300 kWh pro Jahr zeugen von sparsamem Umgang mit Strom. Liegt der Verbrauch darüber, gibt es Einsparpotentiale.

Hierfür gibt es viele Möglichkeiten: Durchschnittlich 10 Prozent des gesamten Haushaltstromverbrauches sind Leerlaufverluste, verursacht durch Transformatoren in Halogenlampen oder dem Stand-by-Modus bei Computern, Kaffeeautomaten, Ladegeräten, Hi-Fi-Anlagen oder Fernsehern. Einfachste Sparmaßnahme ist daher, elektrische Geräte wirklich vollständig auszuschalten, zum Beispiel mit einer schaltbaren Steckerleiste. Ein Drei-Personen-Haushalt kann so rund 400 kWh oder 88 Euro pro Jahr einsparen. Transparenz in Sachen Stromverbrauch schafft ein Strommessgerät. Es hat schon so manchem klar gemacht, wie viel Geld beispielsweise in die Tiefkühlbevorratung fließt.

Wertvolle Tipps zum Strom sparen gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale unter der Telefonnummer 018 – 809 802 400 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Hier kann man auch einen persönlichen Termin bei einem der knapp 75

Energie-Beratungsstützpunkte der Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg vereinbaren (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).

26.07.2011


Hinterbliebene dürfen mehr hinzuverdienen

Seit Juli dürfen Witwen, Witwer und volljährige Waisen etwas mehr Geld dazuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gemindert wird.

Bezieht eine Witwe, ein Witwer oder eine Waise neben der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen, etwa Arbeitsentgelt, Einkommen aus Selbstständigkeit oder eine eigene Rente, wird dieses Einkommen angerechnet, soweit es einen gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag hat sich für Witwen und Witwer seit dem 1. Juli auf 725,21 Euro erhöht (bisher 718,08 Euro). Waisen können jetzt 483,47 Euro (bisher 478,72 Euro) dazuverdienen, ohne dass sich die Rente mindert. Werden Kinder erzogen, so steigt der Freibetrag für jedes Kind zusätzlich um 153,83 Euro.

Maßgebend ist der Nettobetrag der Einkünfte. Übersteigen diese den Freibetrag, werden die darüber liegenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Steuerfreie Einnahmen und Einnahmen aus staatlich geförderter Altersvorsorge, etwa aus der Riester-Rente, zählen nicht zum Einkommen dazu.

Hinterbliebene sollten daher umgehend der Rentenversicherung melden, wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen oder sich ihre Einkünfte ändern.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

20.07.2011


Ständiges Anpassen lohnt sich

Wolfgang Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer informiert: Jeder sollte seinen Versicherungsstatus regelmäßig überprüfen.

Jeder sollte seinen Versicherungsstatus regelmäßig überprüfen

Was die Zukunft bringt, kann keiner voraussagen. Aber vorsorgen kann jeder. Um trotz aller Veränderungen in allen Lebenslagen immer richtig abgesichert zu sein, ist eine konstante Überprüfung des Versicherungsschutzes notwendig. Doch eine aktuelle Studie der Sparkassen-Versicherung zeigt: Nur jeder Dritte macht jährlich einen Versicherungscheck.

„Dabei kann sich Ausmisten richtig lohnen“, betont Wolfgang Baumjohann, Leiter der Versicherungsagentur der Kreis- und Stadtsparkasse Speyer. Welche Versicherungen brauche ich wirklich? Auf diese Frage gibt es laut Baumjohann keine pauschale Antwort. Was wirklich wichtig ist, hängt von der eigenen Lebenssituation und den jeweiligen Bedürfnissen ab, die sich im Verlauf des Lebens immer wieder ändern können. „Eine Überprüfung der individuellen Absicherung ist daher eine lebenslange Aufgabe und sollte unabhängig vom Alter oder der Lebenssituation jährlich erfolgen“, rät der Versicherungsexperte. Hier kann auch bares Geld gespart werden. Zieht ein Paar beispielsweise zusammen, benötigen sie künftig nur noch eine Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für die Rechtsschutz-, und Hausratversicherung. Auch andere Verträge sind zu prüfen. Ein Versicherungscheck und das Anpassen an die aktuelle Lebenssituation lohnt sich, betont Baumjohann.

KREIS- UND STADTSPARKASSE SPEYER, Presseinfo,Speyer, Internet: http://www.sparkasse-speyer.de

19.07.2011


Vermeindliche Behördenpost entpuppt sich als teure Abofalle

Von Jürgen Schaaf

Zur Zeit flattern Anschreiben in kirchliche und andere Einrichtungen  und Firmen, die auf den ersten Blick wie Daten-Abgleichsschreiben einer Behörde aussehen.  Als Absender im Briefkopf steht: „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“, klein als zweite Überschrift: „Erfassung gewerblicher Einträge“. Viele denken , es handelt sich hier um das Schreiben einer Behörde und sie seien einem Amt gegenüber zur Auskunft und Überprüfung ihrer Daten verpflichtet. Der Absender ist allerdings weder eine Behörde noch ein Amt, sondern die GEW Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf , die sich hinter dem Absender „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ verbirgt. Und die Mitarbeiter dieser GmbH gehen clever vor: Die meisten Firmendaten sind im Formblatt bereits ausgefüllt, lediglich wenige restliche Angaben müssen noch vom Adressaten überprüft, unterschrieben und dann schnellstmöglichst zurückgeschickt werden, natürlich gebürenfrei per Fax . Denn im Gegensatz zur Email gilt eine Unterschrift auf dem Fax als rechtsgültig und verbindlich. 
Man muss das Kleingedruckte schon ganz genau lesen, um den versteckten Preishinweis zu finden: 478,20 Euro zzgl. Umsatzsteuer ist die jährliche Vergütung, die Mindestvertragslaufzeit beträgt laut Kleingedruckten sogar 956,40 Euro ohne Steuern.  Das Zurückfaxen des unterschriebenen Formblattes kann so zu einem bösen Erwachen führen.  Zwar ist ein  Widerrufsrecht von zwei Wochen eingeräumt,  aber wer das Schreiben erst einmal vom Tisch hat, wird die nächsten Tage wahrscheinlich nicht mehr an das Schreiben denken und schliesslich flattert die erste Rechnung ins Haus.

Der Rechtsanwalt Thomas Meyer erklärt auf seiner Internetseite www.kanzlei-thomas-meier.de, das Verbraucherschutzrecht stehe der Einrichtung oder der Firma nicht zur Verfügung.  Die Webseite:  www.ratgeberrecht.eu beschreibt die weitere Vorgehensweise der GEW:

„ Bereits 14 Tage (!!!) nach Rechnungsdatum erhält der Rechnungsempfänger die „Letzte Mahnung“ von der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, dies verbunden mit der Einleitung „zu folgender Rechnung konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang feststellen“ (was nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum schon sehr außergewöhnlich ist) sowie der Aufforderung, den ausstehenden Betrag innerhalb einer Woche zu überweisen und dem Hinweis, daß andernfalls ein gerichtlicher zwangsweiser Einzug veranlasst würde.“

Wer das Problem persönlich aus der Welt schaffen möchte und bei der GEW anruft, W dem kann es passieren, dass die sich dem neuen Kunden gegenüber kulant zeigt und am Telefon einen Rabatt von 30-40% anbietet. Doch im nächsten Jahr kommt wieder eine neue Rechnung in entsprechender Höhe ins Haus geflattert.

Rechtsanwälte wie Meyer oder die Kanzlei Seelbach & Imm wollen hereingefallenen Kunden helfen.  Die Gewerbeauskunft-Zentrale beruft sich zwar derzeit auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln, dass ihre Vorgehensweise rechtens sei. Seelbach und Imm erklären auf ihrer Homepage: www.seelbach-imm.de, der Kanzlei liege eine Vielzahl anders lautender Gerichtsentscheidungen vor, in denen Branchenbuchanbieter unterlegen sind. Die Anwälte raten, keine Ratenzahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen, ohne zuvor mit einem spezialisierten Anwalt gesprochen zu haben und bieten zum einen eine kostenlosen Hotline an bzw, für 100,00 € netto pauschal die außergerichtliche Vertretung des Kunden zu übernehmen. Der könnte so noch einmal mit einem blauen Auge davon kommen.

19.07.2011


Alle Proben bislang ohne EHEC-Befund

EHEC-Analyse an der Sicherheitswerkbank

LUFA Speyer analysiert weiterhin Gemüse und mehr

Seit Anfang Juni hat die Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) in Speyer rund 600 Proben auf den EHEC-Erreger hin untersucht. Im Auftrag von Pfälzer Landwirten, dem Pfalzmarkt in Mutterstadt und dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat sie Gemüse, Obst, Saatgut, Klärschlamm, Gärreste aus Biogasanlagen, Beregnungswasser aus dem Altrhein und Waschwasser von Gemüse analysiert und keine Belastung mit dem gefährlichen Darmbakterium festgestellt.

„Auch wenn die Infektionswelle momentan abklingt, wird uns EHEC von nun an begleiten“, prognostiziert Mikrobiologe Dr. Gerhard Strauß von der LUFA. Diese aggressive Gruppe der Colibakterien sei jetzt freigesetzt und damit nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Insofern wird auch die LUFA immer wieder Proben auf EHEC testen, da ist sich Strauß sicher. Innerhalb von nur einer Woche nach Bekanntwerden der ersten Krankheitsfälle sei es gelungen, die Untersuchungsmethoden in der LUFA zu etablieren, die Räumlichkeiten herzurichten und die Zulassung für die Analytik entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zu bekommen. Und so konnten Strauß und drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits am 1. Juni mit den Tests beginnen. „Wir waren uns bewusst, dass wir den Landwirten und Verbrauchern Soforthilfe in großer Not leisten mussten“, so Prof. Dr. Franz Wiesler, wissenschaftlicher Direktor der LUFA. Bis an die Kapazitätsgrenze, auch übers Wochenende und an Feiertagen, arbeiteten die Beschäftigten, um Landwirten ein Zertifikat auszustellen, sofern ihre Ware einwandfrei ist. Denn nur so können sie ihre Produkte an den Handel verkaufen.

Es dauert einen Tag, um die Proben auf EHEC hin zu untersuchen. Auch arbeitet die LUFA Hand in Hand mit der BOLAP, der Gesellschaft für Bodenberatung, Laboruntersuchung und Qualitätsprüfung, die als Anlaufstelle für die Erzeuger die Probenorganisation abwickelt. Im Labor erfolgen alle wesentlichen Arbeitsschritte des EHEC-Nachweises innerhalb einer Sicherheitswerkbank, in der durch ständiges Filtern der Luft eine Verunreinigung oder ein unbeabsichtigtes Freisetzen von Mikroorganismen vermieden wird. Zunächst kommen die Gemüse- und anderen Proben bei 37 Grad Celsius in eine Nährlösung, in der sich die Colibakterien vermehren, die anderen Mikroorganismen aber abgetötet werden. Nach sechs Stunden impft man mit dieser Vorkultur eine andere Nährlösung an, die die EHEC-Stämme anregt, innerhalb weiterer 16 bis 18 Stunden typische Giftstoffe zu bilden, die mit dem weit verbreiteten ELISA-Verfahren nachgewiesen werden können. Presse, Bezirksverband Pfalz

01.07.2011


Rentenanpassungsmitteilung wird verständlicher

Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Juli ihre Rentenanpassungsmitteilung. Die Mitteilungen wurden von der Deutschen Rentenversicherung sprachlich überarbeitet und neu gegliedert. Sie sind jetzt verständlicher, übersichtlicher und persönlicher. Die neuen Mitteilungen sollen den Empfängern helfen, die Anpassung ihrer Rente noch besser nachvollziehen zu können.

Die Rentenanpassungsmitteilungen (Blatt2) gehören zu den Bescheiden und Informationsschreiben, die die Deutsche Rentenversicherung derzeit weiter verbessert. Mitarbeiter der Rentenversicherung bringen gemeinsam mit Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer die komplexen rechtlichen Grundlagen in eine verständlichere Sprache. Gleichzeitig achten sie darauf, dass die Texte auch weiterhin verfahrenssicher und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind.

Erste Schreiben im neuen Stil werden neben der Rentenanpassungsmitteilung bereits verschickt. Umfragen bestätigen, dass sich die Kunden mit den neuen Schreiben besser informiert fühlen. Dadurch ging die Zahl der Widersprüche spürbar zurück. Verständliche Bescheide haben damit auch wirtschaftliche Vorteile und verringern die ohnehin schon niedrigen Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

29.06.2011


Schüler und Studenten aufgepasst: Ferienjobs sind sozialabgabenfrei

Wer in den Ferien sein Taschengeld mit einem Job aufbessern will, zahlt daraus meist keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Ferienjobber erhält seinen Verdienst brutto gleich netto.

Dabei muss es sich allerdings um einen „echten“ Ferienjob handeln. Ist die Beschäftigung kurzfristig, also von Beginn an auf maximal 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr begrenzt, zahlen weder Ferienjobber noch Arbeitgeber hierfür Sozialabgaben - egal, was verdient wird.

Wer länger als zwei Monate arbeitet, dabei aber nur bis zu 400 Euro monatlich verdient, wird zum „Mini-Jobber“. Der Arbeitgeber meldet ihn bei der Minijob-Zentrale und entrichtet für ihn eine Pauschale von derzeit
30 Prozent des Entgelts. Davon gehen 15 Prozent an die Rentenversicherung, 13 Prozent an die Krankenversicherung und zwei Prozent sind Lohnsteuer. Der Mini-Jobber selbst muss keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Er kann aber die Rentenbeiträge, die der Chef für ihn zahlt, aus eigener Tasche auf den vollen Beitragssatz von derzeit 19,9 Prozent aufstocken. Sein Vorteil dabei: Mit knapp 20 Euro Monatseinsatz bei einem 400-Euro-Job kann er den vollen Schutz der Rentenversicherung, etwa einen Anspruch auf Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente, erhalten. Dazu steigern diese Pflichtbeiträge auch die spätere Rente und ermöglichen, dass der Mini-Jobber staatliche Zulagen zur Riester-Rente erhalten kann.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

27.06.2011


Beim Einkauf von Obst und Gemüse auf regional erzeugte Produkte zugreifen

Pressemitteilung zur EHEC-Infektion

Nachdem das BMELV, das BfR und das RKI auch am Wochenende die Verzehrswarnung für Obst und Gemüse nicht zurückgenommen haben, weil die Infektionsquelle immer noch nicht eindeutig bestimmt werden konnte, möchten wir darauf hinweisen, dass mittlerweile über die QS GmbH 1.034 Analyseergebnisse zu Obst und Gemüse ohne Befund zu EHEC vorgelegt wurden. Allein die Pfalzmarkt eG hat 234 Proben abgegeben, davon sind aktuell 172 Proben untersucht und für EHEC-frei befunden worden.

Bei der Dichte an Analyseergebnissen ohne jeglichen Befund kann ohne Angst festgestellt werden, dass der EHEC-Keim nicht auf Pfälzer Obst und Gemüse zu finden ist. Die Erzeugnisse der Pfalzmarkt eG und seines Kooperationspartners, der OGM Maxdorf-Lambsheim eG, können mit gutem Gewissen verzehrt werden. Allgemeine Zubereitungsmaßnahmen wie das Waschen und Putzen von rohem Gemüse müssen wie schon immer durchgeführt werden, denn unser Gemüse wächst unter Gottes freiem Himmel.

Die Kaufzurückhaltung des Verbrauchers, hervorgerufen durch die nicht belegten Warnungen des Robert-Koch-Institutes, haben zu einer Halbierung des Mengenumsatzes beim gesamten Gemüse geführt, die Salate haben über 70% ihrer Menge verloren. Das führt zu drastischen Umsatzeinbußen auf den Erzeugerbetrieben bis hin zu existenzieller Not.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. weise die Verbraucher seit Jahrzehnten schon darauf hin, beim Einkauf von Obst und Gemüse auf regional erzeugte Produkte zuzugreifen. Diese Empfehlung sei seit der Ausbreitung des EHEC-Erregers aktueller denn je. Es gebe keinen Grund, auf den Verzehr von Gemüse und Salaten aus Rheinland-Pfalz zu verzichten. Vielmehr sei der Verbraucher auf der sicheren Seite, wenn er auf Produkte aus heimischer Produktion zugreife, so der Präsident des Bauernverbandes. Pfalzmarkt für Obst und Gemüse eG, 67112 Mutterstadt 

06.06.2011


Stadtwerke setzen Klimaleitlinie weiter um

Aufsichtsrat stimmt Investitionen in Windenergie und Elektrofahrzeuge zu – aus SWS-Kundenbüro wird Servicecenter

Die Stadtwerke Speyer setzen weiter auf Windenergie. Diesen Beschluss fasste der SWS-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. Mai 2011. „Wir sind besonders stolz, dass wir den bislang fossil erzeugten Strom durch eigene Produktion – wie Fotovoltaik und jetzt verstärkt Windkraft – Schritt für Schritt ersetzen können“, erläutert Hansjörg Eger, Aufsichtsratsvorsitzender der SWS die Investitionsvorhaben des örtlichen Energieversorgers.

Die SWS haben in Kirf, im Landkreis Trier-Saarburg, bereits zwei Windenergieanlagen gekauft. Ende des Jahres sollen an diesem Standort zwei neue Windräder (Gesamtkosten von 5,75 Mio. Euro) errichtet werden. Auf einem Erdrücken in 350 Meter Höhe produzieren bald vier Windenergieanlagen CO2-freien Strom für Speyer. Mit einer Leistung von insgesamt 13.400 Megawattstunden Strom können dann 3.830 Einfamilienhäuser beliefert werden. Die CO2-Einsparung liegt bei knapp 10.000 Tonnen pro Jahr. „Bei unserem Engagement für Windenergie halten sich umweltpolitische Aspekte und wirtschaftliche Gründe die Waage“, betont Bühring. Der bei den SWS neu gegründete Bereich Energiedienstleistungen gehe dieses Thema gezielt an und eröffne damit besondere Chancen – und das sowohl für Kunden als auch für die Stadtwerke.

Weiter stimmte der SWS-Aufsichtsrat dem Kauf von vier Elektrofahrzeugen zu, die ältere Fahrzeuge im Stadtwerke-Fuhrpark ersetzen sollen. Die Stadtwerke setzen damit ihr Engagement in Sachen Elektromobilität weiter fort. Auch der Speyerer Stadtrat betonte die Brisanz des Themas durch die Aufnahme eines elften Punktes „Elektromobilität“ in die Energie- und Klimaleitlinie der Domstadt. Bereits im Juni 2010 hatten die SWS eine Elektrotankstelle (Ladesäule) auf dem Festplatz errichtet. „Aus aktueller Sicht sind Elektrofahrzeuge der erfolgversprechendste Weg, Kohlendioxid und die lokale Luftverschmutzung in Städten zu reduzieren“, sagt Bühring. „Sie fahren leise, emissionsfrei und zügig“. Drei PKW und ein Kastenwagen des Fahrzeugherstellers mia wollen die SWS in einem Langzeittest auf Alltagstauglichkeit prüfen. Dabei soll ein PKW für interessierte Unternehmen eingesetzt und eventuell weiterverkauft werden. Die Elektroautos der SWS gehören dann zu den ersten völlig neu entwickelten und rein elektrisch betriebenen Serienmodellen, die in nächster Zeit auf den Markt kommen werden. Der Vertrieb von mia richtet sich zunächst an öffentliche und private Flottenbetreiber. Der Einzelverkauf an Privatkunden beginnt 2012.

Um ihr Angebot weiter zu optimieren, planen die Stadtwerke, ihr Kundenzentrum in der Industriestraße zu einem modernen Servicecenter umzubauen. Der Aufsichtsrat erteilte dazu seine Zustimmung. „Durch die Neugestaltung wollen wir unseren zentralen Wettbewerbsvorteil – die Nähe zu unseren Kunden hier in Speyer – weiter stärken“, so Bühring. Ein neues, offenes Raumkonzept soll die Basis für Gespräche in freundlicher, entspannter und diskreter Atmosphäre werden. Kürzere Wartezeiten und eine Ausweitung der qualifizierten Beratung haben die Stadtwerke weiter im Focus. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen belaufen sich auf 245 TEuro.

Ferner stimmte der Aufsichtsrat zu, den Investitionsplanansatz für den Ausbau des Fernwärmenetzes um 320 TEuro zu erhöhen. Durch Kundengewinnung über gezielte Akquiseaktionen sind im laufenden Jahr in den Bereichen St.-Guido-Stiftsplatz, St.-Guido-Straße und Paulstraße Erweiterungen geplant.

Stadtwerke Speyer GmbH, Pressestelle

20.05.2011


Stadtwerke Speyer kündigt Liefervertrag mit TelDaFax

Mit Wirkung zum 20.05.2011 hat die Stadtwerke Speyer GmbH die Lieferantenrahmenverträge für die Nutzung ihres Strom- und Gasnetzes mit der TelDaFax Energy GmbH gekündigt. Der Grund hierfür ist das wiederholte Ausbleiben von Zahlungen der Entgelte für die Nutzung der Versorgungsnetze.

Für die Kunden der TelDaFax Energy GmbH hat dies zur Folge, dass sie ab dem 20.05.2011 keine Energielieferung mehr von der TelDaFax Energy GmbH erhalten.

Die weitere Versorgung mit Energie wird durch den Vertrieb der Stadtwerke Speyer GmbH als Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung sichergestellt. Diesbezüglich erhalten die betroffenen TelDaFax-Kunden von dort ein separates Anschreiben. Innerhalb der nächsten drei Monate haben sie die Möglichkeit, ihren neuen Energielieferanten auszuwählen. In dieser Zeit werden die betroffenen Energieabnehmer zu den Preisen der Stadtwerke Speyer für die Ersatzversorgung unterbrechungsfrei und zuverlässig mit Energie beliefert. Wird kein neuer Energielieferant ausgewählt, versorgt der Vertrieb der SWS weiter.

Gemäß der Grundversorgungsverordnung ist eine Schätzung der Zählerstände vorgesehen. Die Stadtwerke Speyer schreiben jedoch alle Kunden an und bieten mittels Ablesekarte an, den aktuellen Zählerstand bis zum 27.05.2011 mitzuteilen.

Unabhängige Beratung zu diesem Thema und weitere Hilfestellungen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/link877881A.html.

Stadtwerke Speyer GmbH

20.05.2011


Dubiose Handyverträge

OpSec Security ernennt den Betreiber der Seite sunphone24.de zum „Schwarzen Schaf“ des Monats Mai

München, 31. Mai 2011. Neben den bekannten Netzbetreibern und Mobilfunkprovidern gibt es auch immer mehr Online-Shops, die als eine Art „Zwischenhändler“ Handyverträge anbieten. Doch auch in diesem Segment scheinen nicht alle Anbieter seriös zu sein. So sorgte zum Beispiel laut Verbrauchermeldungen das Online-Portal sunphone24.de für viel Ärger und Beschwerden. Daher verleihen die Markenschutzexperten von OpSec Security dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Mai.

Der Online-Shop sunphone24.de bietet sowohl Handys als auch Handyverträge an. Doch wie Verbraucher OpSec meldeten und auch verschiedenen Internetforen zu entnehmen ist, kam es in vielen Fällen zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung. So warteten Kunden bei reinen Handy-Käufen vergeblich auf die per Vorkasse bereits bezahlten Mobiltelefone. Bei Handyverträgen hieß es, dass die Grundgebühr wegfalle, doch auf den Rechnungen waren sie dann doch ausgewiesen. Kunden sollten daraufhin ihre Rechnungen einschicken und die Grundgebühr zurückerstattet bekommen. Dies geschah jedoch in den gemeldeten Fällen nicht. Vielen Verbrauchermeldungen zufolge erhielten die Betroffenen ihr Geld – wenn überhaupt – erst zurück, nachdem sie einen Anwalt oder die Polizei eingeschaltet hatten. Problematisch dabei ist, dass der Handyvertrag mit dem jeweiligen Mobilfunkanbieter inklusive der Grundgebühr abgeschlossen wird, die Rückerstattung der Grundgebühren jedoch mit sunphone24.de vereinbart wird. Dies bedeutet, dass der Kunde nur Ansprüche gegen den Online-Shop erheben kann, nicht jedoch gegen den Mobilfunkanbieter. So kann es passieren, dass man auf einem Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und monatlichen Grundgebühren sitzen bleibt, obwohl es mit dem Shop anders vereinbart war.

Kritisiert wurde von vielen betroffenen Kunden auch der Kundenservice. Fragen per Mail wurden meist nicht beantwortet und telefonisch war der Shop gar nicht oder nur schwierig zu erreichen.

„Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass man bei scheinbar attraktiven Angeboten und der Zahlung per Vorkasse vorsichtig sein sollte und sich im Vorhinein über den jeweiligen Shop in Verbraucherforen informieren sollte“, so Mechthild Imkamp, Marketing Direktorin bei OpSec Security.

Über die Initiative „Das Schwarze Schaf“:

Um auf unlauteren Handel im Internet und die kriminellen Methoden von Internetbetrügern aufmerksam zu machen und Verbraucher vor den dreistesten Betrügern und Betrugsmaschen im Internet zu warnen, haben die Mitarbeiter von OpSec Security im April 2006 die Initiative „Das Schwarze Schaf“ ins Leben gerufen. Seitdem zeichnen sie monatlich die dreistesten Rechtsverletzungen im Internet mit dem Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ aus. Dazu wählt OpSec aus allen gemeldeten Fällen von Verbrauchern und Firmen den frechsten Fall aus und ernennt ihn zum „Monatsschaf“. Einmal jährlich ernennt dann eine Jury namhafter Vertreter aus Politik und Wirtschaft aus allen „Monatsschafen“ ein „Jahresschaf“. Verbraucher und Unternehmen können OpSec ihre persönlichen Schwarzen Schafe per Fax unter der Nummer + 49 (0) 89 / 79 07 8-333 oder per E-Mail an die Adresse schwarzes-schaf@opsecsecurity.de schicken. Weitere Informationen gibt es unter www.das-schwarze-schaf.com.

Über OpSec Security:

Die OpSec Security GmbH (vormals P4M GmbH – Die InternetAgenten) mit Sitz in München gehört zur OpSec Security, Inc., einer 100-prozentigen Tochter der OpSec Security Group plc (London AIM: OSG). Als weltweit führender Anbieter von Anti-Fälschungstechnologien sowie von Lösungen und Dienstleistungen für Off- und Online-Markenschutz ist OpSec für mehr als 300 Unternehmen unterschiedlicher Branchen und für über 50 Regierungen weltweit tätig. Die OpSec Gruppe betreibt Produktionsstätten und Forschungseinrichtungen in den USA und in Großbritannien und agiert auf dem amerikanischen, europäischen und asiatischen Markt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.opsecsecurity.de Pressemeldung: ZPR GmbH

31.05.2011


Bundeswehrreform: Auch Rente ist betroffen

Wer ab 1. Juli freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst leistet, hat für die Dauer des Dienstes den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Eigene Beiträge müssen dafür nicht gezahlt werden. Beide Dienste ersetzen den bisherigen Grundwehrdienst und Zivildienst, die wegen der Bundeswehrreform zum 30. Juni ausgesetzt werden. Verbesserungen gibt es bei der Waisenrente: Während des Bundesfreiwilligendienstes besteht hier künftig ein Anspruch, beim Zivildienst war das bisher nicht der Fall. Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, kann dagegen auch weiterhin keine Waisenrente erhalten.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer, Eichendorffstraße 4 - 6 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 100048 016 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

26.05.2011


Berechnungen belegen: Pendlerpauschale zu niedrig

Bund der Steuerzahler fordert Anhebung der Pendlerpauschale

Aktuelle Berechnungen belegen, dass die derzeitige Pendlerpauschale die Kosten eines Pkw je gefahrenen Kilometer nicht annähernd abdecken, insbesondere nachdem die Spritkosten so massiv angestiegen sind. So kostet beispielsweise die Nutzung eines benzinbetriebenen VW Golf 1.4 Variant 42 Cent pro Kilometer, eines dieselbetriebenen Ford Focus Ambiente 1.6 38,7 Cent pro Kilometer und eines benzinbetriebenen Skoda Octavia Combi 1,4 Classic 42,2 Cent pro Kilometer. „Der jetzige Satz von 30 Cent je Entfernungskilometer, also 15 Cent je gefahrenen Kilometer, ist eindeutig unzureichend! Die Pendlerpauschale muss entsprechend angepasst werden“, fordert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Denn Fahrtkosten zur Arbeit sind Werbungskosten. Sie entstehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einkommenserzielung und müssen daher berücksichtigt werden – und zwar in angemessener Höhe. Auch die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, ohne dass die Pendlerpauschale angepasst worden wäre. Im Gegenteil: Im Jahr 2004 wurde sie sogar gekürzt. „Es wäre sinnvoll, zumindest die Kürzung der Pendlerpauschale aus dem Jahr 2004 zurückzunehmen, das heißt, für die ersten 10 Entfernungskilometer zur Arbeit gilt ein Satz von 36 Cent und ab dem elften Kilometer 40 Cent je Entfernungskilometer“, sagt Däke.

Nach jüngsten Bundesamtszahlen nutzen knapp zwei Drittel aller Arbeitnehmer den Pkw für den Weg zur Arbeit. „Somit ist der Pkw das Standardverkehrsmittel und muss als Referenzfall für alle herangezogen werden“, fordert Däke abschließend.

Die Berechnungen finden Sie hier zum Download als pdf.

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0

12.05.2011


Telefonabzocker werden immer dreister

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen gehäuft Meldungen verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die unter dem Namen „Verbraucherschutzzentrale“ angerufen wurden. Am Ende der Telefonate steht immer der Versuch, ein teures Abo für eine wertlose Dienstleistung zu verkaufen.

Die Methoden der „Abzocker“ werden dabei immer dreister, das Vorgehen ist jetzt zweistufig: Zunächst werden Verbraucher von einer ‚Verbraucherschutzzentrale’ angerufen. Die falschen Verbraucherschützer behaupten, dass verschiedene Gewinnspielfirmen Daten der Angerufenen gespeichert hätten. Als Beweis wird die echte Kontonummer genannt. Die Anruferin ‚warnt’ dann vor einem Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Damit dieser kein Verdacht schöpfe, solle der Verbraucher einfach alle Fragen mit Ja beantworten. So könne der ‚Verbraucherschutz’ dafür sorgen, dass die Daten der Betroffenen gelöscht werden. Kurz nachdem die ‚Verbraucherschutzzentrale’ auflegt, erfolgt tatsächlich der Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Einziges Ziel der Anrufer ist es, dem Verbraucher ein kostenpflichtiges Abo unterzuschieben.

„Wieder einmal zeigt sich damit, dass die Politik der Dreistigkeit der Abzocker immer noch hinterherläuft,“ kritisiert Christian Gollner, Referent für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Seit Jahren ist der Politik das Problem der untergeschobenen Verträge am Telefon bekannt und ebenso lange dessen Lösung: die Bestätigungslösung.  Danach gilt der bei einem Werbeanruf angebotene Vertrag erst dann als rechtsgültig geschlossen, wenn er vom Verbraucher schriftlich bestätigt wurde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher, endlich die Bestätigungslösung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu etablieren. Nur so kann die Telefon-Abzocke wirksam bekämpft werden.

Text: VZ, Baden Württemberg

26.04.2011


Soziale Wohnraumförderung - Fördermittel für Bau, Kauf und Modernisierung

Die Stadtverwaltung informiert, dass das Land Rheinland-Pfalz den Bau oder Kauf von selbst genutzten Häusern und Wohnungen mit Zinsgarantiedarlehen unterstützt. Der Zinssatz beträgt in den ersten fünf Jahren 1,7 Prozent jährlich. Die Höhe des Darlehens richtet sich neben der Einkommenshöhe und der Haushaltsgröße auch nach der Mietenstufe der Stadt oder Gemeinde, in der sich das Objekt befindet. Erstmals gibt es ein eigenes Förderangebot für den Ersatzneubau. Wird ein Wohngebäude abgerissen und innerhalb von 18 Monaten durch ein neues Wohngebäude ersetzt, kann dies mit einem Zinsgarantiedarlehen in Höhe von 460 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden.

Für die Modernisierung von Wohneigentum kann auch ein Zinsgarantiedarlehen beantragt werden. Der Zinssatz beträgt auch hier 1,7 Prozent jährlich. Bei selbst genutzten Wohnungen sind Einkommensgrenzen zu beachten. Bei Mietwohnungen ist nach Abschluss der Arbeiten die Anfangsmiete festgelegt. Der Förderkatalog umfasst unter anderem die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts, energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien sowie Maßnahmen die alten- und behindertengerechtes Wohnen ermöglichen.

Die Zinsgarantie wird über die Hausbank bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) beantragt. Für diesen Antrag wird eine Förderbestätigung von der Stadtverwaltung benötigt.

Mit einem Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent kann gefördert werden, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 2.000 und höchstens 10.000 Euro betragen. Der Förderkatalog ist hier begrenzt auf energiesparende Maßnahmen, die Nutzung alternativer und regenerativer Energien, Maßnahmen die barrierefreies Wohnen ermöglichen und der Anbau zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs.

Neben dem Eigentumsprogramm und dem Modernisierungsprogramm wird ein Mietwohnungsbauprogramm angeboten. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Außerdem ist das Land am Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an Wohnungen interessiert. Als Gegenleistung werden Zuschüsse angeboten.

In allen Programmen gilt ein Förderungsausschluss, wenn vor der Erteilung der Förderbestätigung bzw. der Förderzusage mit den Bauarbeiten begonnen wurde oder wenn verbindliche Verträge abgeschlossen wurden. Lediglich beim Ankauf von Wohnraum ist eine Ausnahme möglich, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Kaufvertragsabschluss gestellt wird.

Informationsbroschüren und Anträge sind bei der Stadtverwaltung Speyer (Bauverwaltung, Maximilianstraße 100, Zimmer 202, Herr Linxweiler, Tel. 142251) erhältlich. Für Beratungsgespräche werden Terminvereinbarungen empfohlen. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landestreuhandbank unter www.lth-rlp.de erhältlich.

Stadt Speyer, Pressestelle

26.04.2011