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Von sattelfest bis gut gepackt

Rheinland-Pfalz per Rad entdecken – der ADFC Rheinland-Pfalz hat Tipps für längere Touren.ADFC Rheinland-Pfalz mit praktischen Tipps für Radtouren und Fahrradurlaub

Mainz- Sommer, Ferienzeit und Tausende Radfahrer unterwegs: Das Fahrrad boomt – auch als Urlaubsbegleiter. Damit die Tour auf den Fernrad- und Themenwegen in Rheinland-Pfalz noch mehr Spaß macht, gibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club – ADFC Rheinland-Pfalz – praktische Tipps. „Unsere Liste soll bei der Vorbereitung individueller, mehrtägiger Radtouren oder Radurlaube helfen“, so Christian von Staden, Vorsitzender des ADFC Rheinland-Pfalz. „Die Liste gibt eine ungefähre Orientierung. Da jede Radtour unter anderen Bedingungen stattfindet, werden sich auch Ausstattung und Gepäck immer wieder ändern.“ Ein Grundprinzip bleibt jedoch immer gleich: Je weniger Gepäck, desto größer der Radelspaß!

  • Dass das Fahrrad technisch ok ist, ist Pflicht: entweder vorher selbst Reifen, Kette, Sattel & Co. prüfen oder einen Checkup vom Fachmann machen lassen.
  • Vor dem Einpacken immer fragen, ob das jeweilige Teil auch ernsthaft fehlt, wenn man es zu Hause lässt.
  • Mit System packen, zum Beispiel Sachen zum Übernachten in eine Tasche, Vorräte, Kamera etc. in die andere.
  • Zwei wasserdichte Packtaschen hinten benutzen, die sich leicht an- und abhängen lassen. Viele der zahlreichen rheinland-pfälzischen Radwege sind gut mit Bahn und Bus zu erreichen. Darauf weist der ADFC Rheinland-Pfalz hin.
  • Das Gewicht auf beide Packtaschen links und rechts gleichmäßig verteilen.
  • Für schnellere Orientierung: eine Lenkertasche mit Kartenfach anbringen und eventuell Navigationsgerät oder App nutzen.
  • Getränkehalter am Rad montieren und immer etwas zu trinken mitnehmen.
  • Jeder sitzt anders: optimale Sitzposition und individuell idealen Sattel für längere Strecken wählen.
  • Erste-Hilfe-Pack inkl. Desinfektionsspray nicht vergessen.
  • Rad-Regenkleidung vermeidet das Fahren in nassen Klamotten.
  • Das wichtigste Fahrradwerkzeug und einen Ersatzschlauch dabei haben, damit ein Plattfuß nicht zur "Katastrophe" wird.
  • Tourenplanung: Die kostenlose Rheinland-Pfalz App (www.gastlandschaften.de) bietet Radfahrern Hilfe bei der Tourenplanung und -auswahl, sowie bei der Suche nach Unterkünften, Einkehrmöglichkeiten oder Übernachtungsbetrieben, die man auch über das spezielle ADFC-Angebot Bett + Bike (inklusive App) finden kann www.bettundbike.de.
  • Viele Radwege in Rheinland-Pfalz sind gut mit Bahn und Bus zu erreichen. Unter www.radwanderland.de finden sich detaillierte Informationen.

Eine ausführliche Checkliste des ADFC Bundesverbandes richtet sich an die Radtouristen, die am meisten Ausrüstung mitnehmen müssen: die Campingfans. Alle anderen können und sollen streichen.

Zu finden ist sie unter www.adfc.de/ausruestung/checkliste-fuer-den-fahrradurlaub            

Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter www.adfc-rlp.de.

Text: MARA Redaktion; Fotos: ADFC/Marcus Gloger 

25.07.2017


Achtung: An diesem Sonntag beginnt wieder die „Mitteleuropäische Sommerzeit“

Bis zum Herbst haben sie dann eine Stunde auf ihrem „Zeitkonto“ legen

Für Langschläfer wird es an diesem Wochenende wieder 'eng': Dann werden nämlich wieder - in der Nacht zum Sonntag, dem 26. März um 02.00 Uhr - die Uhren auf Sommerzeit um-, d.h. im Klartext, um eine Stunde nach vorne gestellt.

Als „Eselsbrücke“ für die problemlose Umstellung Ihrer Zeitmesser hatten wir Ihnen, lieber Leserin, lieber Leser, bereits bei früheren Umstellungsterminen die so genannte „Straßencafé-Faustregel“ vorgestellt, anhand derer Sie sich am leichtesten die Regeln für die Zeitumstellung einprägen können:

An diesem Wochenende nämlich werden die Uhren wieder vorgestellt – ähnlich wie die Tische, Sessel und Schirme auf die Freisitze und vor die Caféhäuser.in unseren Straßen gestellt werden.

Übrigens: Auch wenn sich Wissenschaftler längst einig sind darüber, dass die Maßnahme, mit der Politiker einst in Zeiten des Sonntagsfahrverbots glaubten, Energie einsparen zu können, dieser Effekt aber nie eingetreten ist und statt dessen die Zeitumstellung in jedem Frühling bei Mensch und Tier zum Teil zu tagelangen Leistungseinschränkungen führt, so sollten wir uns dennoch keine Hoffnung machen, dass eine von Politik und Bürokratie getroffene Entscheidung wieder rückgängig gemacht wird, wenn sie sich nachweislich als sinnlos entpuppt.

Deshalb: Nehmen Sie's hin - stehen Sie einfach auch an diesem Sonntag wieder eine Stunde früher auf und lassen Sie sich's nicht zu sehr verdrießen..cr.

24.03.2017


Umwelttipp im Alltag - Vögeln ganzjährig einen Lebensraum schaffen

Umwelttipp im März – Vogelfreundlicher Garten: Vögeln ganzjährig einen Lebensraum schaffen

118 Brutvögel sind in Deutschland laut der aktuellen Roten Liste gefährdet – 29 Arten davon sogar vom Aussterben bedroht. Somit sind rund 45 Prozent aller heimischen Brutvogelarten betroffen, darunter auch der Kiebitz oder der Wiesenpieper. „Vögel sind ein wesentlicher Teil unserer heimischen Natur und Tierwelt. Doch ihr Lebensraum ist vielerorts gefährdet. Nicht immer finden sie in unserer zerschnittenen und dicht besiedelten Landschaft ausreichend Nahrung oder geeignete Brutplätze. Auch die Intensivierung der Landwirtschaft und der Einsatz von Pestiziden können ein Grund dafür sein“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken anlässlich der Veröffentlichung des Umwelttipps im März „Der vogelfreundliche Garten“.

Bei den heimischen Gärten führt der gegenwärtige Trend zum „Stein-Garten“. Der Nachteil: Dieser bietet Vögeln oftmals zu wenige Nahrungsquellen und geringere Brut- sowie Unterschlupfmöglichkeiten. Um den Vögeln ganzjährig einen Lebensraum zu schaffen, kann der eigene Garten abwechslungsreich gestaltet werden: Heimische Obstbäume, zum Beispiel Hecken aus Brombeere, oder Stauden- und Wildkräuterbeete bieten Vögeln Schutz und eine wichtige Nahrungsgrundlage. Alte Bäume oder Nistkästen können außerdem als Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter dienen. Der Vorteil eines vogelfreundlichen Gartens: Die Pflege muss nicht aufwendiger oder kostspieliger sein als bei herkömmlichen Gärten. Im Gegenteil: Nicht jedes „Unkraut“ und Herbstlaub muss vollständig entfernt werden, sondern kann Vögeln im Laufe des Jahres noch Schutz bieten.

Wie ein Garten mit einfachen Mitteln vogelfreundlich gestaltet werden kann, zeigt der aktuelle Umwelttipp des Monats März aus der Reihe „Umweltschutz im Alltag“. Der Flyer enthält unter anderem Informationen über vogelfreundliche Gartenpflanzen oder Tipps zum richtigen Aufstellen von Nistkästen. Der Flyer ist im Internet abrufbar unter www.umweltschutz-im-alltag.rlp.de.

MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN

07.03.2017


21 neue Straßenwärter in Rheinland-Pfalz

Die neuen Straßenwärtern mit den Ausbildern und Lehrern Die neuen Straßenwärtern mit den Ausbildern und Lehrern

Koblenz- 21  Auszubildende des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz haben jetzt ihre Abschlussprüfung zum Straßenwärter vor dem Prüfungsausschuss in Mayen bestanden. Alle werden vom LBM übernommen und künftig im Straßenbetriebsdienst tätig sein.

„Die Anforderungen an einen Straßenwärter sind vielfältig. Sie haben in den vergangenen drei Jahren das handwerkliche Rüstzeug erhalten, um sich diesen zu stellen – machen Sie nun das Beste daraus. Seien Sie sich dabei immer bewusst, dass Sie eine sehr verantwortungsvolle und auch gefährliche Tätigkeit ausüben und passen Sie auf sich und Ihre Kollegen auf“, gab Alfred Dreher, kaufmännischer Geschäftsführer des LBM, den jungen Straßenwärtern mit auf den Weg.

Zudem wies er darauf hin, dass der LBM für sie gute Perspektiven bietet: „Vom Straßenwärtermeister bis zum Bautechniker bestehen Möglichkeiten, sich weiter zu qualifizieren.“

Zusammen mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und gleichzeitigem Leiter der überbetrieblichen Ausbildung Mayen, Ferdinand Schmitz, überreichte Dreher den jungen Straßenwärtern die Prüfungszeugnisse und wünschte ihnen einen guten Start ins Berufsleben.

Ihre praktische Ausbildung erfolgte in einer der landesweit 70 Straßen- und Autobahnmeistereien des LBM. In Mayen besuchten die Auszubildenden aus ganz Rheinland-Pfalz die Berufsbildende Schule. Ebenfalls fand in Mayen die überbetriebliche Ausbildung statt. Hierbei werden in Form von Blockunterricht zentrale Ausbildungsinhalte vermittelt. So gibt es unter anderem eine 195 Quadratmeter große Sandfläche, auf der die Auszubildenden unter realen Bedingungen die Tätigkeiten eines Straßenwärters üben – beispielsweise, wie man Pflaster verlegt, Verkehrsschilder befestigt und Entwässerungssysteme anlegt.

In 14 verschiedenen Fachbereichen wurden die Auszubildenden in den vergangenen drei Jahren auf ihre Arbeit im Straßenbetriebsdienst vorbereitet: Von den rechtlichen Grundlagen für das Sichern von Arbeits- und Unfallstellen, über die Grün- und Gehölzpflege, den Umgang mit den unterschiedlichsten Geräten, den Winterdienst bis hin zur Bauwerkskontrolle und –sanierung haben die Auszubildenden eine breite Basis für ihre spätere berufliche Praxis erhalten. Zusätzlich gehört die Ausbildung und Prüfung der Führerscheinklasse C/CE (Lkw/Lkw mit Anhänger) zum Berufsbild des Straßenwärters.

Im Detail: Betriebsdienst

Der Betriebsdienst der Straßen- und Autobahnmeistereien sorgt für Mobilität und Sicherheit auf den rheinland-pfälzischen Straßen – ganzjährig, an sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr. Rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind tagtäglich im Einsatz, damit wir alle sicher und zügig unser Ziel erreichen.

Ihre umfangreichste Tätigkeit ist die Grünpflege. Rund ein Drittel aller Arbeiten im Betriebsdienst werden über das Jahr verteilt für das Mähen von Randstreifen, das Freischneiden des sogenannten Lichtraumprofils und die Baum- und Gehölzpflege aufgewendet. Pro Jahr werden etwa 170 Millionen Quadratmeter Rasenfläche gemäht – das entspricht der Fläche von etwa 24.000 Fußballfeldern.

Auch kümmert sich der Betriebsdienst um saubere und gepflegte Rast- und Parkplätze, sammelt den Müll an Straßenrändern ein und entsorgt illegal abgelagerten Unrat. Zudem werden Bauwerke kontrollierte, Schlaglöcher – etwa 300.000 im Jahr – beseitigt und Gefahrenstellen nach Unfällen oder Pannen abgesichert.

Die Kolonnen „in Orange“ sanieren Schäden an insgesamt rund 5,3 Millionen Quadratmetern Bauwerksfläche und  halten etwa 15.000 Kilometer Rinnen und befestigte Mulden instand.

Das Säubern von Entwässerungsanlagen, Abwasserschächten und Sickergruben sowie das Warten der Beschilderung und der vielen weiteren technischen Einrichtungen, die zum sicheren Betrieb einer Straße unabdingbar sind, gehören ebenfalls zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsdienstes.

Im Winter sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach besten Kräften dafür, dass die Straßen befahrbar bleiben. Modernste Streutechnik garantiert einen wirtschaftlichen Einsatz von Streumitteln und gleichzeitig eine höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.

Die hoch qualifizierte und effiziente Arbeit der Straßen- und Autobahnmeistereien ist ein entscheidender Baustein für die Verkehrssicherheit auf den Straßen im Land. Sie erhält nicht nur die Substanz der Straßen, sondern bietet den Verkehrsteilnehmern in Rheinland-Pfalz ein funktionsfähiges und sicher benutzbares Straßennetz.

Text und Foto: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

16.07.2016


ADFC Rheinland-Pfalz gibt Tipps zum Dreifachschutz

Das macht den Fahrradklau schwer: abschrecken, codieren und versichern rät der ADFC Rheinland-Pfalz.

Gegen den Fahrradklau: abschrecken, codieren, versichern

Mainz- Mehr als 340.000 Fahrraddiebstähle werden bundesweit Jahr für Jahr erfasst. Da Radfahren boomt und die Räder immer teurer werden, „verschwinden“ auch immer mehr davon. Die Aufklärungsquote lag in den vergangenen Jahren laut Polizeistatistik relativ konstant bei rund zehn Prozent. „Im Gegensatz zum Auto kann man ein Rad einfach wegtragen“, so Christian von Staden, Vorsitzender des ADFC – Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Rheinland-Pfalz. „Daher sollte man sein Rad nicht nur ab- sondern immer anschließen. Und zwar so, dass neben dem Rahmen möglichst auch ein Laufrad mit angeschlossen ist, etwa an einer Rad-Abstellanlage, einem Laternenpfahl oder etwas ähnlich fest Verankertem.“

Beim Fahrradschloss darf man keinesfalls sparen, betont der ADFC RLP weiter. Als Faustregel sollte ein guter Diebstahlschutz fünf bis zehn Prozent des Neupreises des Fahrrads wert sein sollte. Schlösser sind in Sicherheitsklassen eingeteilt: umso höher, umso schwerer ist das Schloss zu knacken. Umso schwerer ist allerdings auch das Schloss selbst. „Alles, was einen potenziellen Dieb Zeit kostet, erschwert den Diebstahl. Einfache Schlösser sind in Sekunden geknackt, ein Schnellspanner noch schneller gelöst“, erläutert der ADFC-Experte. „Steht das Rad unbeaufsichtigt längere Zeit z. B. am Bahnhof, so sind Schnellspanner an der Sattelstütze und den Laufrädern geradezu eine Einladung, teure Teile mitgehen zu lassen.“

Wer sein Fahrrad vom ADFC codieren lässt, macht Langfingern das Leben zusätzlich schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem Diebesgut nicht weit: „Die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des geklauten Rades ist“, so von Staden. „Sie erschwert den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder Internet. Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt.“ Über die verschiedenen Arten der Codierung informiert der ADFC, der Code besteht aus Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer  und Initialen und lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht ermitteln.

Um den Schaden im Fall der Fälle zu minimieren, lässt sich Fahrraddiebstahl auch versichern: Über die Hausratversicherung ist nur der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern gedeckt, etwa aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Für besonders hochwertige Räder kann eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Und ist das Fahrrad trotz allem geklaut? Den Diebstahl unbedingt bei der Polizei und dem Versicherer (Hausratspolice oder Fahrradversicherung) melden. Denn: Die Anzeige bei der Polizei ist Voraussetzung für die Versicherungsleistung. So ist man gut gerüstet für den Fall der Fälle:

  • Rechnung über den Fahrradkauf aufbewahren
  • Rahmennummer notieren
  • Eindeutige Kennzeichen festhalten: Marke, Farbe, Zubehör usw.
  • Fahrradpass aufheben (Formular unter www.polizei-beratung.de, die Polizei bietet dafür auch eine App an)
  • Fahrrad fotografieren

Nähere Informationen zum ADFC Rheinland-Pfalz e.V. unter www.adfc-rlp.de

ADFC Rheinland-Pfalz e.V., mit Geschäftsstelle in Mainz, ist ein Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. Er gliedert sich in 13 Kreisverbände von Bad Dürkheim bis Worms und zählt derzeit knapp 4.000 Mitglieder. Als Interessenvertretung der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer setzt er sich für die konsequente Förderung des Radverkehrs ein. Sowohl in der Freizeit und im Urlaub als auch im Alltagsverkehr betrachtet er das Fahrrad als das Verkehrsmittel mit den größten Vorteilen.   Text und Foto: ADFC

01.07.2016


Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Speyer- Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standartfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Text: Stadtverwaltung Speyer, Presse

05.06.2016


Borreliose-Impfung jetzt auch für Pferde!

Heidelberg- Eine Neuheit, die Pferdehalter erfreuen wird: die Borreliose-Impfung gibt es jetzt auch für Pferde. Bislang konnten ausschließlich Hunde durch eine Impfung vor der von Zecken übertragenen Krankheit geschützt werden. Dabei profitiert der neue Pferdeimpfstoff von der Entwicklung, die der Hundeimpfstoff erst hinter sich bringen musste: er schützt gleich umfassend vor den drei hierzulande verbreiteten Bakterienstämmen.

Die bakterielle Borreliose oder Lyme-Borreliose ist in Deutschland die häufigste Krankheit, die von Zecken übertragen wird. Betroffen sind vor allem Menschen und Hunde, aber auch Pferde.

Beim Menschen kommt es alljährlich zu mehreren Zehntausend Erkrankungsfällen. Wie viele Pferde Symptome der Krankheit entwickeln, ist noch nicht bekannt. Statistiken fehlen bislang. Blutuntersuchungen haben allerdings ergeben, dass europaweit fast jedes dritte Pferd Kontakt mit dem Erreger hatte. Ein Teil der infizierten Tiere zeigt Tage bis Wochen nach dem Zeckenstich unspezifische Krankheitsanzeichen. Das Pferd wirkt matt und appetitlos, hat eventuell kurzzeitiges Fieber.

Ist ein schwerer Krankheitsverlauf möglich?
Beim Großteil der betroffenen Menschen zeigt sich zu etwa der gleichen Zeit eine sich ringförmig ausbreitende Hautrötung - die so genannte Wanderröte, die eine sofortige Behandlung mit Antibiotika bedingt. Beim Pferd tritt die Wanderröte nicht auf oder wird durch das Fell verdeckt. Unbehandelt können sich die spiralförmigen Bakterien aber weiter durch das Gewebe bohren und Monate bis Jahre später schmerzhafte Gelenkentzündungen hervorrufen. Für den Reiter zeigt sich das in einem steifen Gang und chronischem Gewichtsverlust seines Pferdes. Im schlimmsten Fall befallen die Bakterien auch Organe wie die Leber oder das Nervensystem. Das betrifft allerdings nur einen kleinen Teil der infizierten Tiere. Dass die Diagnosestellung dazu dann auch noch gar nicht einfach ist, macht die Borreliose so tückisch. Behandelt wird in jedem Fall mit Antibiotika über mehrere Wochen.

Wann ist die Borreliose-Impfung sinnvoll?
Die Behandlung ist jedoch nicht immer erfolgreich. Einzelne Borrelien können überstehen und Wochen bis Monate später einen erneuten Krankheitsschub verursachen. Deshalb ist die vorsorgliche Impfung die bessere Option. Dies gilt zumal es für Pferde keine wirksamen Präparate zum Zeckenschutz gibt. Die Borreliose-Impfung empfiehlt sich vor allem für Pferde, die oft in zeckenreichem Gebiet unterwegs sind oder auf Weideflächen mit starkem Zeckenbefall leben.

Der einzigartige Wirkmechanismus macht die Impfung besonders. Die Schutzwirkung entfaltet sich hierbei effektiv schon in der Zecke. Denn infolge der Impfung bilden sich im Körper des Pferdes spezifische Abwehrstoffe. Kommt es zum Zeckenstich, nimmt die Zecke die Abwehrstoffe mit dem Blut auf. Damit werden die krank machenden Borrelien bereits in der Zecke blockiert.

Geimpft werden können bereits Fohlen ab 12 Wochen. Für einen verlässlichen Impfschutz braucht es anfangs zwei Impfungen im Abstand von zwei bis drei Wochen. Danach muss einmal jährlich aufgefrischt werden - am besten vor der nächsten Zeckensaison.

Weitere nützliche Informationen finden Sie im Internet unter www.zecken-im-fell.de.

convergo GmbH, Presse

26.09.2015


Engagement per Testament: Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum"

Das Prinzip Apfelbaum" zieht zum 2. Geburtstag erste positive Bilanz

Berlin- Immer mehr Menschen wollen Spuren hinterlassen, indem sie gemeinnützige Organisationen im Testament bedenken. Viele wünschen sich dabei aber mehr Information. Um diesen Sinnsuchenden Orientierung zu geben, hat sich vor zwei Jahren, zum Internationalen Tag des Testaments am 13. September 2013, die Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum" mit einem breiten Informations- und Serviceangebot gegründet. Nach zwei Jahren Bestehen ist die Initiative von ursprünglich fünf auf inzwischen fast 20 Mitglieder angewachsen und zieht eine erste positive Bilanz. Hunderte von persönlichen Gesprächen mit potenziellen Erblassern und anderen Interessierten zeigen: Der Bedarf an Informationen rund ums gemeinnützige Vererben ist groß. Viele wollen dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen wichtig ist.

Noch nie zuvor wurde in unserem Land so viel Vermögen vererbt. 3,1 Billionen Euro werden in Deutschland bis 2024 weitergegeben, rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge in einer aktuellen Studie. Gleichzeitig wächst die Zahl der Kinderlosen und Alleinstehenden. Wer soll den Wohlstand erben? Diese Frage beschäftigt viele Menschen. Immer mehr möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Sie wollen etwas an die Gesellschaft zurückgeben, dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war.

Die repräsentative GfK-Studie "Gemeinnütziges Vererben in Deutschland" (pdf) zeigt: Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahren würde mit seinem Erbe auch einen guten Zweck unterstützen, bei den Kinderlosen ist es sogar jeder dritte.

Um diesen Sinnsuchenden Rat, Information und Orientierung zu geben, haben zum Internationalen Tag des Testaments am 13. September 2013 fünf gemeinnützige Organisationen die Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum" gegründet. Inzwischen sind es fast 20 namhafte Organisationen und Stiftungen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, das Erbe für den guten Zweck stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, potenzielle Erblasser zu informieren und bei der Gestaltung eines rechtsgültigen Testaments zu unterstützen. Die Initiative folgt dabei Vorbildern aus anderen Ländern. "In den zwei Jahren unseres Bestehens haben wir festgestellt, dass es einen großen Bedarf und ein wachsendes Interesse gibt beim Thema ‚Gemeinnützig vererben'", sagt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative. "Wir haben hunderte von Gesprächen geführt mit Menschen, die etwas Bleibendes schaffen wollen, aber nicht wissen wie. Tausende informieren sich bereits auf unserer Website. In dem Wunsch, etwas von dem weiterzugeben, was einem zeitlebens wichtig war, liegt ein großes Potenzial für unsere Gesellschaft. Das muss zum Wohle aller gehoben werden."

Die Initiative hat ein Servicetelefon und eine Website eingerichtet, bietet Infobroschüren an und informiert auf Messen. Seit Anfang diesen Jahres tourt zudem die Ausstellung "Das Prinzip Apfelbaum. Elf Persönlichkeiten zur Frage ‚Was bleibt?'" durch Deutschland: Die Fotografin Bettina Flitner hat im Auftrag der Initiative Prominente wie Günter Grass, Egon Bahr, Friede Springer oder Anne-Sophie Mutter zur Frage "Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?" befragt. Aus den intensiven Gesprächen sind Porträts, Texte und Kurzfilme entstanden, die ab dem 2. Oktober bis zum 1. November im NRW-Forum Düsseldorf zu sehen sind. Das gleichnamige Buch zur Ausstellung ist im Handel erhältlich.

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In der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum" haben sich 2013 namhafte gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen. Gemeinsames Anliegen ist es, das Erbe für den guten Zweck stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, Tabus und Hemmschwellen abzubauen und potentiellen Erblassern Rat und Orientierung zur aktiven Testamentsgestaltung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation zu bieten. Um unabhängige Rechtsberatung vermitteln zu können, kooperiert die Initiative mit dem Fachverband Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.

Mitglieder der Initiative: action medeor, Ärzte ohne Grenzen, DAHW Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe, Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Deutsche Herzstiftung, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Heinz Sielmann Stiftung, Johanniter-Unfall-Hilfe, Stiftung Menschen für Menschen, NABU Naturschutzbund Deutschland, nph deutschland, Right Livelihood Award Foundation, SOS Kinderdörfer weltweit, Vier Pfoten, Weisser Ring, Welthungerhilfe, World Vision Deutschland. Text: Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum", Presse

11.09.2015


Neues Verbraucherrecht

Neue Regeln für Online-Handel

Ludwigshafen- Zum 13. Juni 2014 tritt ein neues Verbraucherrecht in Kraft, durch das sich zahlreiche Änderungen für Unternehmen ergeben. Es umfasst Verträge, bei denen der Kunde wegen der Art des Zustandekommens des Vertrages nach Ansicht des Gesetzgebers besonders schutzbedürftig ist, etwa bei Haustür- und Online-Geschäften. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin.

Unternehmen müssen bis zum 13. Juni daher alle Texte und Abläufe an das neue Recht anpassen. Besonders der Online-Handel muss umfangreichen Informationspflichten nachkommen und speziell das Widerrufsrecht anpassen.

Die gesetzlichen Änderungen betreffen hauptsächlich das Fernabsatzrecht und das Recht der Haustürgeschäfte. Haustürgeschäfte werden künftig als „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ bezeichnet. „Solch ein Vertrag liegt vor, wenn er z. B. in einer Privatwohnung, am Arbeitsplatz oder in einem Restaurant geschlossen wird“, so Heiko Lenz, Referent im Bereich Recht der IHK Pfalz. Verbrauchern wird bei Fernabsatzverträgen, z. B. im Versand- und Onlinehandel, und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Der Gesetzgeber stellt den Unternehmen dazu ein Widerrufsformular und eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung. Sie sind bei der IHK Pfalz erhältlich.

Neu eingeführt wurden auch für den klassischen Einzelhandel vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherverträgen, darunter fällt z. B. die Angabe des Liefertermins. Die vorvertraglichen Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen wurden massiv ausgeweitet: So ist der Unternehmer verpflichtet, auf Webseiten für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Weitere Informationen zum neuen Verbraucherrecht enthalten die Merkblätter „Neues Verbraucherrecht“ und „Neue Regeln für Online-Händler“ der IHK Pfalz auf www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 135778 und Dokument-Nr. 135839.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat zudem den Praxisratgeber „Online-Handel“ als Hilfe zur Umsetzung der neuen Regeln herausgegeben. Der Ratgeber kann auf MailScanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch "www.pfalz.ihk24.de" festgestellt. www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 135964, bestellt werden.

Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

03.06.2014


Ein wichtiger Schritt für mehr Mieterschutz – Miete muss bezahlbar bleiben

Mainz, Trier, Speyer und Landau die erfüllen die Voraussetzungen für eine Kappungsgrenzen-Verordnung

Mainz- „Steigende Mieten werden zunehmend zu einer Belastung für viele Menschen – auch in unserem Land. Erschwingliche Mieten werden zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit. Aus diesem Grund möchten wir in den Städten, in denen die Mietraumsituation sehr angespannt ist, erreichen, dass bei bestehenden Mietverträgen Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt werden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Vorstellung eines Gutachtens zur Wohnraumsituation in Rheinland-Pfalz.

Durch das am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, bei bestehenden Mietverträgen Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete zu begrenzen. Danach darf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Miete nur um maximal 15 statt bisher 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden.

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete zu bestimmen, in denen diese abgesenkte Kappungsgrenze maximal fünf Jahre gelten soll. Bayern, Berlin und Hamburg haben bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In Nordrhein-Westfalen soll demnächst eine Kappungsgrenzen-Verordnung beschlossen werden; Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen planen eine solche.

Das Bauforum Rheinland-Pfalz hat unter Beteiligung des Ministeriums der Finanzen und der Investitions- und Strukturbank (ISB) das Institut „empirica“ mit der Erstellung eines Gutachtens zur quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2030 beauftragt. Der Teil des Gutachtens, der sich mit der Möglichkeit der Mietbegrenzung (Kappungsgrenze) befasst, liegt nun vor.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die vier Städte Mainz, Trier, Speyer und Landau die Voraussetzungen für eine Kappungsgrenzen-Verordnung erfüllen. Dort ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet, denn die Mietbelastung ist hoch und die Leerstandsquote ist gering.

Die Oberbürgermeister der betroffenen Städte haben in Gesprächen mit dem Minister der Finanzen dem Erlass einer Kappungsgrenzen-Verordnung grundsätzlich zugestimmt.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Das Land strebt den Erlass der Kappungsgrenzen-Verordnung bis Ende des Jahres 2014 an. Diese mietpreisdämpfende Maßnahme ist ein wichtiger Schritt für mehr Mieterschutz. Damit werden in Städten mit großer Wohnungsnachfrage die Mieten langsamer steigen und mehr Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen können ihre vertraute Wohnung behalten.“

Bauminister Carsten Kühl ergänzt: „Mit unserem Wohnraumförderungsgesetz und den umfangreichen aktuellen Förderprogrammen haben wir für den Wohnungsbau wichtige Impulse gesetzt, um den Mangel an bezahlbarem Wohnraum anzugehen. Mit der Kappungsgrenzen-Verordnung springen wir denen zur Seite, die sich in schwieriger Lage auf dem Wohnungsmarkt nicht gegen zu üppige Mieterhöhungen wehren können.“

Auch für den Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling ist das Thema bezahlbares Wohnen ein zentrales Anliegen: „Die Stadt Mainz begrüßt den von der Landesregierung vorgesehenen Schritt, eine Kappungsgrenzen-Verordnung im Rahmen des geltenden Mietrechts auf den Weg zu bringen, um Mietpreiserhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu begrenzen.“ Dies sei ein Schritt, die angespannte Situation auf dem Mietwohnungsmarkt zu verbessern.

Den Auszug aus dem empirica-Gutachten zur quantitativen und qualitativen Wohnraumnachfrage in Rheinland‐Pfalz bis zum Jahr 2030 finden Sie anbei.

Hintergrund:

Kriterien, nach denen die Wohnraumsituation in den Regionen nach dieser Untersuchung definiert werden, sind: das Angebot an zur Verfügung stehendem Wohnraum und die Mietbelastungsquote.

empirica leitet aus verschiedenen Rechtsprechungen ab, dass bei einer geringen Leerstandsquote von maximal vier Prozent von einem Wohnungsdefizit ausgegangen werden kann. Da diese Quote alleine nichts über das Kriterium „angemessene Bedingungen“ aussagt, wurden zusätzlich die Mietbelastungsquoten für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer und für einen durchschnittlichen Einwohner (damit sind beispielweise auch Studenten und Transferleistungsempfänger einbezogen) ermittelt. Überall dort, wo eine der beiden Mietbelastungsquoten mehr als 20 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt, verneint die Untersuchung „angemessene Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt“. Der Landesdurchschnitt der Mieten in Rheinland-Pfalz lag im vergangen Jahr bei 5,91 Euro je Quadratmeter.

Begriffserklärungen Kappungsgrenze und Mietpreisbremse

Die sogenannte Kappungsgrenze ermöglicht (seit der Mietrechtsänderung vom 01. Mai 2013) Bundesländern, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren auf 15 statt 20 Prozent zu begrenzen. Sie regelt somit, in welcher Geschwindigkeit eine Miete auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Sie gilt nicht für Wiedervermietungen und Erstvermietungen.

Die Mietpreisbremse, deren Einführung die Bundesregierung derzeit vorbereitet, soll dagegen verhindern, dass – ebenfalls nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten - bei Wiedervermietungen die Mieten unverhältnismäßig in die Höhe getrieben werden, weil es die Marktlage hergibt.

Die Festlegung der Gebiete für die Kappungsgrenzen-Verordnung hat somit grundsätzliche Bedeutung. stk-rlp; Foto: magazin-wohnen

13.05.2014


Aus aktuellem Anlass: Neuer Flyer zum Adressbuchschwindel

Ludwigshafen- Nach Beobachtungen der Industrie-und Handelskammer (IHK) für die Pfalz nimmt der Adressbuchschwindel seit Beginn des Frühjahrs wieder zu. Die IHK Pfalz hat daher in Kooperation mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. den Flyer „Achtung Falle“ mit Informationen rund um den Adressbuchschwindel aufgelegt. Der Flyer enthält Hinweise, um Adressbuchschwindel zu erkennen und sich davor zu schützen. Außerdem enthält er rechtliche Tipps, falls man versehentlich eine derartige Offerte unterzeichnet hat.

Dubiose Anbieter versenden massenhaft amtlich gestaltete Formulare mit der Bitte um Prüfung von Unternehmensdaten. Meist geht es um Daten, die in einem öffentlichen Register oder Branchenbuch veröffentlicht werden sollen. Unternehmen erhalten derartige „Eintragungsofferten“ oftmals zeitnah mit Handelsregistereintragungen. Tausende von Unternehmen unterzeichnen versehentlich derartige Formulare und schließen ungewollt teure und meist nutzlose Verträge ab.

Heiko Lenz, zuständiger Jurist bei der IHK Pfalz, empfiehlt Unternehmen, bei gleichzeitig versendeten Rechnungen zu prüfen, ob überhaupt ein Auftrag erteilt wurde. Im Kleingedruckten der Formulare ergibt sich oftmals ein Hinweis auf die Kosten und den Angebotscharakter.

Unternehmen, die einen Adressbuchschwindel vermuten oder bereits Opfer geworden sind, sollten sich an die IHK Pfalz wenden. Die IHK überprüft die Formulare auf ihre wettbewerbsrechtliche Relevanz und leitet die notwendigen Verfahren ein. Hierzu arbeitet sie ständig mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. zusammen.

Ihr Ansprechpartner für den Bezug des Flyers und bei Fragen zum Adressbuchschwindel ist Ass. jur. Heiko Lenz, Tel. 0621-5904-2020, heiko.lenz@pfalz.ihk24.de 

Der Flyer steht zum Download bereit unter www.pfalz.ihk24.de, Dokument-Nr. 131633.


Industrie- und Handelskammer für die Pfalz, Presse

04.04.2014


Handy Diebstahl: Tipps, um sich zu schützen

In Rheinland Pfalz steigen Handy Diebstähle kontinuierlich an. Besonders beliebt bei Tätern sind Orte, an denen sich größere Menschenmengen aufhalten, wie zum Beispiel Lokalitäten, Clubs, Bars oder Restaurants, aber auch Einkaufszentren, Festivals, Konzerte und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Da in der Pfalz die Weinfeste nun wieder anfangen, wendet sich die Polizei an die Bevölkerung mit folgenden Tipps.

Tipps im Vorfeld:

  1. Tragen Sie ihr Handy nach Möglichkeit in verschlossenen Innentaschen oder zumindest eng am Körper! Vermeiden Sie nach Möglichkeit enges Gedränge und lassen Sie sich nicht ablenken. Geben Sie potentiellen Dieben und Räubern keinen Anreiz, indem Sie das Handy im Café, Restaurant oder bei einem Weinfest auf den Tisch legen. 
  2. Ein wichtiger Schutz vor fremdem Zugriff ist der Sperrbildschirm. Im Falle des Diebstahls ist dieser die erste Hürde des Diebs und hindert ihn erst einmal daran, die Daten auf dem Gerät einzusehen. Den Sperrbildschirm findet man in den Systemeinstellungen. 
  3. Wenn der Dieb die SIM Karte aus dem Gerät entfernt, um dem Besitzer die Möglichkeit zu nehmen, die eigene Nummer anzurufen, gibt es verschiedene Apps, mit denen man einen SIM Kartentausch erkennt, indem das Handy eine SMS an eine vordefinierte Nummer schickt. 
  4. Es gibt auch Apps, mit denen man aus der Ferne das Handy orten, sperren oder auch Anrufe und SMS weiterleiten kann.

Tipps nach einem Handy Diebstahl:

1. Damit der Dieb keinen Unfug anstellt und die Handyrechnung in die Höhe treibt, sollte die SIM-Karte beim Netzbetreiber sofort gesperrt werden und eine Ersatzkarte angefordert werden.

2. Zudem sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Hierzu ist es wichtig, die genaue Modellbezeichnung sowie die IMEI-Nummer des Handys parat zu haben. IMEI steht für “International Mobile Equipment Identity” und ist die Seriennummer des Geräts. Die IMEI-Nummer steht auf dem Aufkleber am Handy-Karton oder unter dem Akku oder lässt sich bei jedem Handy mit der Kurzwahl *#06# anzeigen. Diese Seriennummer ist eindeutig dem Smartphone zugeordnet und erscheint beispielsweise bei App-Käufen über iTunes. Da hier auch die IP-Adresse des Nutzers mitgesendet wird, kann die Polizei das gestohlene Gerät so orten.

Bei Fragen können sich die Bürger gerne an die Zentrale Prävention, Bismarckstraße 116, 67059 Ludwigshafen, Tel.: 0621 / 963-2510 wenden oder an jede andere Polizeidienststelle.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Prävention / Sachbereich 15

POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ

Bismarckstraße 116

67059 Ludwigshafen am Rhein

Telefon : 0621 / 963-2520

beratungszentrum.rheinpfalz@polizei.rlp.de

www.polizei.rlp.de

18.03.2014


Energieagentur Rheinland-Pfalz eröffnet Regionalbüro Vorderpfalz in Ludwigshafen

Erste Anlaufstelle und Plattform für die Energiewende-Akteure in der Region

Kaiserslautern- Die Energiewende gelingt nur gemeinsam mit den Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser hat heute das Regionalbüro der Energieagentur Rheinland-Pfalz für die Region Vorderpfalz am Standort Ludwigshafen eröffnet. Von hier aus werden lokale und regionale Aktivitäten in der Region unterstützt und koordiniert sowie bei Bedarf neue Möglichkeiten entwickelt, die Energiewende gemeinsam voranzubringen. Die Mitarbeiter des Regionalbüros arbeiten eng mit allen regionalen Akteuren zusammen, so zum Beispiel mit den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, den Wirtschaftsförderern, Kammern, kommunalen Klimaschutzmanagern und Bürgerenergiegenossenschaften.

Energiewende braucht gemeinsames Engagement – vor Ort, in den Regionen und landesweit

„Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen in Rheinland-Pfalz wollen die Energiewende mitgestalten und voranbringen. Um die vielen Beteiligten an dieser riesigen Zukunftsaufgabe an einen Tisch zu bringen und so das Engagement vor Ort noch weiter zu entwickeln, brauchen wir die Energieagentur Rheinland-Pfalz mit ihren Regionalbüros. Sie schafft über das ganze Land hinweg Informations- und Vernetzungspunkte für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmer. Das ist ein wichtiger Beitrag, damit das Projekt Energiewende in Rheinland-Pfalz gelingt“, so Wirtschaftsstaatssekretär Uwe Hüser bei der Eröffnung des Regionalbüros in Ludwigshafen.

Erste Anlaufstelle und Plattform für die Energiewende-Akteure in der Region

Die Landesenergieagentur schließt mit ihrem Regionalbüro eine Informationslücke zwischen den zahlreichen engagierten Akteuren in der Region Vorderpfalz auf allen Ebenen. Dazu Landrat Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis): „Um die Energiewende zu meistern, ist eine Kooperation aller Kräfte notwendig. Es ist nicht unsere Aufgabe, das Rad neu zu erfinden, sondern gemeinsam an den Zielen des Klimaschutzes zu arbeiten. Vom Regionalbüro Vorderpfalz wünsche ich mir für alle beteiligten Gebietskörperschaften fachliche Hilfestellung und Impulse, um diese Ziele zu erreichen. Ich bin überzeugt davon, dass wir – wenn wir den konstruktiven Dialog mit der Energieagentur pflegen – Nutzen daraus ziehen, und gemeinsam die Ziele des Klimaschutzes auch schneller erreichen werden.“

Klaus Dillinger, Beigeordneter der Stadt Ludwigshafen, wies auf die lange Tradition des Klimaschutzes in Ludwigshafen hin. „Seit 2001 die Energieeffizienzagentur Rhein-Neckar gGmbh gegründet wurde, hat sich bereits viel bewegt. Hier in Ludwigshafen haben wir einen Klimaschutzbeauftragten ernannt, das Klimaschutzkonzept aufgestellt und zweimal Klimawochen durchgeführt. Mit der Eröffnung des Regionalbüros Vorderpfalz der Energieagentur wird ein weiterer wichtiger Schritt in Sachen Klimaschutz und Energiewende getan. Bereits bestehende Netzwerke werden miteinander verflochten, verstärkt und noch besser vernetzt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit der verschiedenen Kommunen und Institutionen in diesem großen Kompetenznetzwerk.“

Konkreten Nutzen schaffen, Doppelstrukturen vermeiden

Synergien aufzubauen, die sich die Akteure vor Ort von „ihrem“ Regionalbüro erwarten, und sie konkret nutzbar zu machen, ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Regionalbüros, erläutert Christina Kaltenegger, Geschäftsführerin der Energieagentur Rheinland- Pfalz. Dafür ist die Energieagentur gut aufgestellt: „Im Unterschied zu vielen anderen Akteuren der Energiewende ist es Aufgabe der Energieagentur, das große gesamtgesellschaftliche Projekt Energiewende themenübergreifend, in allen ihren Dimensionen – von Erneuerbaren Energien über Einsparung hin zu Effizienz – und interdisziplinär zu betrachten. Daraus ergeben sich auch für unsere Gesprächs- und Projektpartner vor Ort wertvolle Anregungen für die eigene Arbeit, unabhängig davon, ob es sich um Kommunen, Unternehmen, Initiativen oder engagierte Bürgerinnen und Bürger handelt.“ Doppelstrukturen entstehen dadurch nicht.

Kooperation und Vernetzung in der Region

Mit der offiziellen Eröffnung beginnt der Alltag im Regionalbüro: Erste Abstimmungsgespräche mit Verwaltungsspitzen, Experten, Verbänden und Unternehmen aus der Region finden derzeit statt, erste Aktivitäten des Regionalbüros sind in Planung. So ist mit Kooperationspartnern aus der Region ein Strategieworkshop zu „Perspektiven der Entwicklung des Stromnetzes und der Stromspeicherung in der Rhein-Neckar-Region“ ebenso angedacht wie eine Informationsveranstaltung zu neuen Geschäftsmodellen der Solarenergienutzung nach dem neuen EEG für Akteure der Wohnungswirtschaft und der Verwaltung. Einen besonderen Fokus wird das Regionalbüro Vorderpfalz auf das Thema interkommunale Kooperation legen.

Marktunabhängig, anbieterneutral

Die Regionalbüros werden ebenso wie die Landesenergieagentur keine eigenen Beratungsangebote am Markt platzieren. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz arbeitet marktneutral. Sie wirkt darauf hin, dass die am Markt befindlichen Beratungsleistungen etwa durch Ingenieure, Architekten und Energieberater verstärkt in Anspruch genommen werden.

Landesenergieagentur und Regionalbüros

Landesweite Netzwerke, inhaltliche Informationsangebote zu Themen wie beispielsweise Technologien Erneuerbarer Energien, Angebote für Kommunen, Unternehmen, Bildungsträger sowie entsprechende Kommunikationsangebote werden von den Mitarbeitern der Landesenergieagentur in Kaiserslautern zentral erarbeitet. Die Regionalbüros vermitteln diese Angebote an ihre jeweiligen Zielgruppen vor Ort und entwickeln sie gemeinsam weiter, jeweils angepasst an die Gegebenheiten vor Ort. Erfahrungen, die aus dieser Arbeit entstehen, können dann wiederum über die Landesenergieagentur mit den anderen Regionen geteilt werden.

Standorte, Finanzierung

Die finanzielle Ausstattung aller neun Regionalbüros erfolgt über die Energieagentur Rheinland- Pfalz, finanziert über Projektmittel des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Die Aufwendungen für die Errichtung aller Regionalbüros im Land belaufen sich für das Jahr 2014 auf insgesamt rund 2,5 Millionen Euro (Personal-, Sachkosten).

Aktuelle Informationen aus dem Regionalbüro Vorderpfalz sind online verfügbar: www.energieagentur.rlp.de/vorderpfalz

Das Regionalbüro Vorderpfalz ist wie folgt zu erreichen:

Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH

Stefan Kopf: stefan.kopf@energieagentur.rlp.de

Bernd Lämmlin: bernd.laemmlin@energieagentur.rlp.de

 c/o TechnologieZentrum Ludwigshafen

Donnersbergweg 1

67059 Ludwigshafen am Rhein

Telefon: 0621 – 595730-36 bzw. -37

Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH, Presse

11.03.2014


EU-Vergaberichtlinie ermöglicht Gestaltungsspielräume

Rotes Kreuz: Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als medizinisches Hilfeleistungssystem bleiben als Einheit erhalten

Mainz-  Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz begrüßt, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union der Sonderstellung des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) mittels der jetzt beschlossenen Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Rechnung getragen hat.

„Die neue EU-Vergaberichtlinie mit den darin niedergelegten Handlungsspielräumen ermöglicht uns, das bewährte Rettungsdienstsystem in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zu erhalten,“ erläutert der DRK-Landesgeschäftsführer Norbert Albrecht. Albrecht bietet dafür die Mitwirkung des Roten Kreuzes an und plädiert, die Krankenkassen als die wesentlichen Kostenträger an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen.

„Es darf zum Wohle der Bevölkerung kein Stillstand bei der stetigen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes entstehen, vor allem bezüglich des personellen, organisatorischen und strukturellen Rahmens von Leitstellen und der baulichen Unterbringung von Rettungswachen,“ fordert Albrecht.

Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die EU-Kommission hatten sich im Sommer 2013 auf "finale Kompromisse" für die neue EU-Vergaberechtsreform geeinigt. Danach sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als medizinische Hilfeleistung von der Ausschreibungsverpflichtung ausgenommen, was der Forderung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums entspricht.

Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Presse

15.01.2014


Polizei warnt vor bettelnden Kinderbanden aus dem Morgenland

München (dpo) - Die Polizei rät in diesen Tagen zu erhöhter Vorsicht beim Öffnen der Haustüre  steht (Satire aus der Postillon)

Offenbar gut organisierte Kinderbanden ziehen seit dem 25. Dezember kreuz und quer durch Deutschland, Österreich und die Schweiz und versuchen unter Nennung fadenscheiniger Gründe, Bargeld zu erhaschen. Die kleinen Trickbetrüger arbeiten stets zu dritt und sind leicht an ihrer bunten orientalisch anmutenden Kleidung zu erkennen.

Die kriminellen Trios geben sich als "Könige", manchmal auch als "Weise aus dem Morgenland" aus und werden in der Regel unauffällig von einem Erwachsenen beobachtet. Dieser soll vermutlich verhindern, dass sich die Kinder, die meist erstaunlich gut Deutsch sprechen, bei ihren Gaunereien selbst bereichern. Obwohl die Kinderbanden manchmal auch Lebensmittel annehmen, ist ihr Hauptaugenmerk auf finanzielle "Spenden" gerichtet, die angeblich einem "guten Zwecke" dienen sollen.

Um ihre Opfer in Sicherheit zu wiegen, scheuen die Kinder trotz ihres offensichtlich muslimischen Migrationshintergrunds nicht einmal davor zurück, christliche Lieder zu singen und Gedichte aufzusagen. Aus nicht näher bekannten Gründen befindet sich in jeder Gruppe ein "Mohr" mit kitschig bunter Kopfbedeckung. Ein weiteres Kind führt einen bedrohlichen Schlagstock mit gefährlichen Spitzen mit sich. 
Es wird dringend davon abgeraten, eventuell angebotene Drogen, wie die oft mitgeführte Myrrhe, anzunehmen.
Ein Sprecher der CSU wies darauf hin, dass sich die jüngst geäußerten Warnungen vor der Überschwemmung Deutschlands durch hilfesuchende "Armutsmigranten" noch schneller als berechtigt herausstellen, als man vermutet habe. Gerade in Bayern liegt nach statistischen Erhebungen ein Schwerpunkt dieser organisierten Kriminalität.

Auch nach einem erfolgreich abgewehrtem Besuch rät die Polizei, Hauswände auf eingeritzte Runen oder Kreideschmierereien, sogenannte Gaunerzinken, zu überprüfen. Oft lassen sich Zahlen und Buchstaben wie 20*C+M+B*14 ("Cleptis Mansio Beneficiaria" = "Dieben als Wohltat geltendes Haus") erkennen, die Einbrechern das ganze Jahr über als einladender Hinweis dienen. Derartige Kritzeleien sollten sicherheitshalber umgehend entfernt werden.
Übernommen aus: "Der Postillon" fhe, ssi, aoe; Foto rechts: © Brigitte Bonaposta - Fotolia.com

07.01.2014